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Mikrozensus 2017 startet Donnerstag Wie leben die Menschen in NRW?

Düsseldorf · 76.000 Haushalte in Nordrhein-Westfalen werden zu ihrer Lebenssituation befragt. Am Donnerstag starten die Interviews für den Mikrozensus 2017. In diesem Jahr geht es um die Themen Gesundheit und Schichtarbeit.

 Wie ist die Lebenssituation der Menschen in NRW? Der Mikrozensus will das untersuchen.

Wie ist die Lebenssituation der Menschen in NRW? Der Mikrozensus will das untersuchen.

Foto: Shutterstock/blvdone

Der Landesbetrieb Information und Technik NRW befragt für den Mikrozensus rund 76.000 Haushalte in Nordrhein-Westfalen. Es werden nicht Personen, sondern Gebäude beziehungsweise Wohnungen ausgewählt. Sie werden nach einem Zufallsverfahren ausgewählt und nehmen in der Regel an vier aufeinander folgenden Jahren an den Befragungen teil.

Gefragt wird nach Alter, Familienstand, Staatsangehörigkeit, Schulbesuch, Erwerbstätigkeit und Altersvorsorge. Darüber hinaus gibt es wechselnde Schwerpunktthemen - in diesem Jahr Schichtarbeit und Gesundheit. Einer Behördensprecherin zufolge werden etwa Fragen zum Rauchen gestellt. Insgesamt umfasst der Mikrozensus 214 Fragen.

Diese "kleine Volkszählung" soll Antworten auf Fragen geben wie zum Beispiel: "Wohnen ältere Menschen überwiegend allein?" und "Wie ist die Situation Alleinerziehender?" Der Mikrozensus ist eine repräsentative Haushaltsbefragung, bei der zufällig ausgewählte Personen Auskunft über ihre Lebenssituation geben. Der Mikrozensus liefert Daten zur Bevölkerungsstruktur sowie der wirtschaftlichen und sozialen Lage der Bürger. Schon seit 1957 werden dafür jedes Jahr ein Prozent aller Haushalte im gesamten Bundesgebiet befragt.

In NRW übernehmen 350 Interviewer die Befragungen - gleichmäßig auf alle Wochen des Jahres verteilt. Sie kündigen sich vorher schriftlich an. Die ausgewählten Haushalte können die Fragebögen auch selbst ausfüllen und per Post verschicken.

Die ausgewählten Haushalte sind gesetzlich dazu verpflichtet, am Mikrozensus teilzunehmen. Es müssen alle Mitglieder eines ausgewählten Haushaltes mitmachen. Für die allermeisten Fragen besteht eine Auskunftspflicht. Einen Teil der Fragen können die Befragten freiwillig beantworten. Das gilt der Sprecherin zufolge zum Beispiel für Fragen nach der Gesundheit.

(see/lnw)
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