Silvester-Unfall in Bonn Kein Schmerzensgeld nach Sturz in Champagnerpfütze

Bonn · Nach einem Sturz in einer Champagnerpfütze erhält eine Frau aus Bonn trotz erheblicher Verletzungen keine Entschädigung.

Die 58-Jährige war an Silvester 2012 auf dem zu Boden gespritzten Champagner ausgerutscht und hatte sich einen Brustwirbel gebrochen. In einem Zivilverfahren vor dem Bonner Landgericht verlangte die Frau vom Inhaber der Pizzeria, in der das Ungemach passiert war, auf 8000 Euro Schmerzensgeld sowie 2500 Euro Schadenersatz für ihren Erwerbsausfall.

Ein Kellner des Lokals, so ihr Vorwurf, habe zum Jahreswechsel ausgerechnet auf der Tanzfläche der Pizzeria den Schaumwein geöffnet, dessen Inhalt reichlich zwischen die Tanzenden spritzte.

Die Bonner Richter jedoch sahen darin nach Angaben eines Sprechers keineswegs eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht und wiesen die Klage ab: Zum einen habe der Pizzeria-Inhaber ja keine Zeit gehabt, die Pfütze aufzuwischen. Zum anderen sei es an Silvester völlig normal, dass der Sekt auch überreichlich fließt.

(lnw)
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