Wegen Coronavirus in Sorge Hagener Amtsrichter ordnet Atemschutz für seine Verfahren an

Hagen · Ein Amtsrichter in Hagen hat wegen des neuen Coronavirus für seine Verfahren Atemschutzmaskenpflicht angeordnet. Der Richter selbst führte die Verfahren mit Atemschutzmaske - und Handschuhen.

In einer sitzungspolizeilichen Anordnung, ausgehängt vor dem Verhandlungssaal, weist der Richter auf die Maßnahmen hin. Das bestätigte das Gericht am Dienstag. Bei Missachtung wird mit Abbruch der Verhandlung oder anderen nicht näher genannten Maßnahmen gedroht. Richter können grundsätzlich in solchen Fällen Ordnungsgelder verhängen.

Rechtsanwälte erhielten vom Richter zunächst Schutzmasken, die anderen Prozessteilnehmer mussten im Zuschauerraum Platz nehmen. Fenster und Türen blieben geöffnet. Zuschauer ohne Maske durften den Saal nicht betreten.

„Die sitzungspolizeiliche Anordnung trifft der Richter in seiner richterlichen Unabhängigkeit“, sagte ein Sprecher des Gerichts am Dienstag in Hagen. Sie betreffe nur Verfahren dieses Zivilrichters, eine generelle Anordnung für das Gericht gebe es derzeit nicht. Das Justizministerium wollte den Vorgang am Dienstag nicht kommentieren.

(hsr/dpa)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort