GDL-Streik im Personenverkehr Was Bahnreisende jetzt wissen müssen

Düsseldorf · Ab Dienstagmorgen um 2 Uhr bestreikt die Gewerkschaft der Lokomotivführer (GDL) den Personenverkehr der Deutschen Bahn in ganz Deutschland. Der Ausstand soll bis 9 Uhr am Sonntag andauern. Der Streik im Güterverkehr startet bereits aum 15 Uhr am Montag und kann auch Auswirkungen auf den Ablauf im Personenverkehr haben. Wir sagen, was Reisende jetzt wissen müssen.

Verspätung wegen Bahnstreik: Das sind Ihre Rechte
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Verspätung wegen Bahnstreik – das sind Ihre Rechte

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Foto: dpa, rwe htf

Die Deutsche Bahn hat am Montagnachmittag einen Notfallfahrplan vorgestellt, nach dem ein Drittel aller Fernverkehrszüge und - je nach Region - zwischen 15 und 60 Prozent alle Nahverkehrsverbindungen bedient werden.

Was tun, wenn ein Zug Verspätung hat?

Bei Verspätungen kommt es zunächst auf die Dauer an. Grundsätzlich haben Reisende aber laut EU-Recht einen Anspruch auf Entschädigung. Das gilt für Naturkatastrophen wie Unwetter, aber auch bei Streiks. Kommt der Gast 60 Minuten oder mehr zu spät an, muss die Bahn 25 Prozent des Fahrpreises erstatten. Ab zwei Stunden erhält er 50 Prozent zurück. Ab einer Verspätung von 30 Minuten wird der Aufpreis für den ICE-Sprinter erstattet.

Wo finde ich Informationen zu meiner Zugverbindung?

Die Deutsche Bahn bietet aktuelle Meldungen zu größeren Verspätungen oder Ausfällen auf den folgenden Seiten an: Hier geht es zu den Informationen zum Fernverkehr und hier zu den Meldungen im Nahverkehr. Reisende, die in NRW unterwegs sind, finden eine Liste der Ausfälle und Einschränkungen auf dieser Seite.

Die Bahn hat zudem eine Service-Hotline eingerichtet, über die Sie Informationen zu ihrer Zugverbindung und ihrer Buchung abrufen können. Die Hotline ist unter folgender Telefonnummer zu erreichen: 0180 699 663 3 (20 Cent pro Anruf aus dem Festnetz, Tarif bei Mobilfunk maximal 60 Cent pro Anruf)

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Können bereits gekaufte Tickets kostenlos umgetauscht werden?

Die Deutsche Bahn hat auf ihrer Internetseite angekündigt, dass bereits gekaufte Tickets wegen des Streiks kostenlos umgestauscht werden können. Das gilt sowohl für Tickets aus dem Online-Shop der Bahn als auch für Fahrkarten, die an Schaltern oder Automaten erworben wurden. Die Bahn gewährt ihren Kunden auch die Möglichkeit, Tickets nach dem ersten Geltungstag zu erstatten, sofern die Kunden ihre Reise nicht antreten. Ausgenommen vom kostenlosen Umtausch sind Fahrkarten mit Sonderpreisen etwa die sogenannten "Schönes Wochenende-", "Quer-durchs-Land-" oder "Länder-Tickets" oder aber Züge, die einer Reservierung bedürfen.

Hier finden Sie das Erstattungsformular der Bahn, mit dessen Hilfe Sie ihre Tickets umtauschen können. Die Tickets können auch in den Reisezentren der Bahn und in Agenturen zurückgegeben oder umgebucht werden.

Online gekaufte Tickets zum Normalpreis können Sie vor Antritt der Reise über die sogenannte "Buchungsrückschau" umtauschen. Dazu wählen Sie ihre Verbindung über die Auftragssuche der Bahn und stornieren den Auftrag oder buchen die Reise um.

Kann ich bei Verspätung einfach einen anderen Zug nehmen?

Ja. Hat ein Zug durch den Streik Verspätung, können Bahnkunden auf den nächsten Zug für ihre Verbindung umsteigen. Sie können auch höherwertige Züge nutzen. Die Zugbindung - etwa bei Sparpreis-Tickets - wird nach Angaben der Bahn im Streikfall aufgehoben.

Wie Kunden mit Wochen-, Monats- oder Zeitkarten eine Entschädigung erhalten und wann die Bahn die Kosten für ein Taxi oder ein Hotel zahlt, lesen Sie in unserer Infostrecke zu den Fahrgastrechten im Streikfall.

(ac)
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