Zeiten nicht mehr angerechnet Akademiker müssen mehr vorsorgen

Düsseldorf (rpo). Nicht mehr rentensteigernd wirken sich Schul- und Hochschulzeiten ab 2009 aus. Die einzige Ausnahme hiervon bilden laut Informationen der Landesversicherungsanstalt (LVA) Rheinprovinz die Fachschulzeiten.

Ausgelöst wurde dies durch eine Gesetzesänderung, die bereits seit dem 1. Januar 2005 in Kraft ist. Sie sieht vor, dass für Versicherte, die zwischen 2005 und 2008 in Rente gehen, die rentensteigernde Bewertung von Schul- und Studienzeiten bis zum endgültigen Wegfall 2009 schrittweise zurückgeführt wird. Je später der Rentenbeginn liegt, desto geringer werden die Schul- und Hochschulzeiten dann bewertet.

Die Schul- und Studienzeiten gehen den künftigen Rentnern aber nicht vollständig verloren. Weiterhin werden maximal acht Jahre berücksichtigt, um die Mindestversicherungszeit für bestimmte Rentenarten zu erreichen.

Weitere Informationen gibt es bei der LVA Rheinprovinz in Düsseldorf, ihren Service-Zentren, den LVA-Versichertenältesten oder unter (0800) 582-2255 am kostenlosen LVA-Bürgertelefon.

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