Nur bei gynäkologischen Untersuchungen Praxisgebühr: Ausnahmeregelung für die Pille

Hamburg (rpo). Bei der Umsetzung der geplanten Praxisgebühr arbeitet das Bundesgesundheitsministerium an einer Ausnahmeregelung für Frauen, die sich die Pille verschreiben lassen. Wie die "Zeit" berichtet, fallen höchstens zwei Mal pro Jahr Praxisgebühren an - nämlich dann, wenn Frauen zur gynäkologischen Untersuchung kommen.

Die Verschreibung in den Quartalen dazwischen bleibt gebührenfrei.

Diese Ausnahmeregelung wurde nach Angaben des Ministeriums getroffen, um die finanzielle Belastung und damit das Risiko ungewollter Schwangerschaften junger Frauen zu reduzieren. Bei normalen Arzneien gilt diese Regelung nicht.

Die Praxisgebühr, die zehn Euro beträgt, wurde im Rahmen der Gesundheitsreform beschlossen. Die Gebühr wird vom kommenden Jahr an immer dann erhoben, wenn ein Patient zum ersten Mal im Quartal ohne Überweisung einen Arzt aufsucht.

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