Regeln für Pilzsammler Wie viele Pilze und Beeren darf ich sammeln?

Düsseldorf · Im Herbst schießen sie aus dem Boden: kleine Gewächse mit Kappe, die im Kochtopf einen würzigen Geschmack entfalten. In diesen Tagen ziehen deswegen ganze Horden von Sammlern aus. Manche sprechen schon von einem Pilz-Krieg. Aber wie viel darf man eigentlich wirklich pflücken und wo?

Die beliebtesten Pilze und wofür sie sich eignen
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Die beliebtesten Pilze und wofür sie sich eignen

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Bioläden, Gemüsegarten und Sammeln im Wald - immer mehr Menschen haben das Bedürfnis nach unbelasteten Lebensmitteln aus möglichst naturbelassener Quelle. Die Pilzsaison ist deshalb beliebt wie selten - und zieht ganze Pilz-Banden an. Erst vor wenigen Tagen ereignete sich in der Eifel ein Vorfall, bei dem eine Gruppe von Pilzsammlern mit über 24 Kilo Pilzen in der Tasche den Fuß eines Försters überrollten, der sie beim illegalen Ernten erwischte.

Was verboten ist, und was erlaubt

Doch ab wann handelt es sich eigentlich um illegales Ernten? Darf nicht jeder so viele Pilze und Wildbeeren sammeln, wie er will? Tatsächlich ist das erwerbsmäßige Pflücken von Pilzen im Wald verboten. Privatpersonen dürfen die braun-grauen Gewächse zwar sammeln - aber eben nur für den eigenen Gebrauch. Wer mit kiloweise Pilzen aus dem Wald stapft und erwischt wird, muss mit einem saftigen Bußgeld rechnen. Zwei Italiener etwa bekammen eine Strafzahlung von 1060 Euro aufgebrummt, weil sie im Schwarzwald über zehn Kilo verschiedener Pilzsorten gepflückt hatten. Darunter waren auch geschützte Arten wie Steinpilze und Pfifferlinge, von denen auch für den Hausgebrauch nur kleine Mengen gesammelt werden dürfen.

Geschützte Arten und die richtige Menge

In Nordrein-Westfalen gibt es an manchen Orten sogar konkrete Mengenangaben dafür, wie viel ein Pilzsammler mit nach Hause nehmen darf. Geringe Mengen bedeutet hier für unter Schutz stehende Arten maximal zwei Kilo pro Tag und Sammler. Das gilt für die Arten Pfifferlinge, Steinpilze, Morcheln und Brätling so wie für die nicht besonders geschützten Pilzarten Maronenröhrling und Hallimasch.

Liebhaber von Beeren, Nüsse und Wildblumen müssen sich übrigens nach den selben Vorschriften richten: Eine Schüssel voll Wildbeeren etwa für die eigene Frühstücksmarmelade zu sammeln, ist erlaubt. Sollen die Beeren gewerblich genutzt werden, ist eine Genehmigung für größere Mengen nötig.

Diese Sorten sind tabu

Wer genau wissen will, wie viel in seiner Region gepflückt werden darf, sollte beim jeweiligen Forstamt nachfragen. Denn letztlich legen die zuständigen Behörden selbst die Mengen fest, sodass große Unterschiede bestehen können. Manche Kreise geben die Infos auch auf ihrer Homepage an, wie etwa der Kreis Euskirchen. Keine Ausnahmen oder Unterschiede gibt es bei den Sorten Trüffel, Grünling, Kaiserlinge, Königs- und Sommer-Röhrlinge, März-Schecklinge und Saftlinge. Sie sind besonders geschützt und dürfen in ganz Deutschland nicht gesammelt werden.

So pflückt man richtig

Je nachdem, ob die Grünfläche privat oder öffentlich ist, gibt es ebenfalls Unterschiede in den Bestimmungen. Ein privater Wald etwa, darf zwar so er nicht eingezäunt oder anders beschildert ist, betreten werden, unerlaubt Pilze oder Beeren zu sammeln wäre jedoch Entwendung von Eigentum. Verboten ist es außerdem in Naturschutzgebieten, Nationalparks und öffentlichen Parks sammeln zu gehen.

Wer nun all diese Grundlagen beherzigt, kann dennoch nicht einfach drauf los pflücken. Denn auch der Prozess unterliegt bestimmten Vorschriften die dem Prinzip "Respekt für die die Natur folgen". Pilze sollten mit einem Messer abgeschnitten werden und zwar so, dass das Pilzgeflecht im Boden nicht zerstört wird. Auch die umliegende Natur sollte dabei unbeschadet bleiben. Stehen Blumen oder Kräuter auf der Liste, so sind auch diese mit dem Messer abzuschneiden. Das Herausziehen samt Wurzel ist zu vermeiden, da die Pflanze dann nicht mehr nachwachsen kann.

(ham)
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