Gesundheitsangaben für Lebensmittel EU-Liste gegen irreführende Werbung

Berlin · Verbraucher können sich künftig stärker auf gesundheitsbezogene Angaben auf Lebensmitteln verlassen. Die EU-Kommission veröffentlicht eine Liste mit vorerst 222 Angaben, mit denen auch über Dezember dieses Jahres hinaus weiter geworben werden darf. Irreführender Werbung mit Angaben wie "Gut fürs Immunsystem" soll ein Riegel vorgeschoben werden.

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Die Werbeaussagen waren von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA in Parma überprüft worden. In deren Tests durchgefallen ist beispielsweise die Behauptung, sogenannter probiotischer Joghurt stärke das Immunsystem. Erlaubt wurde hingegen "gut für die Verdauung" für Kekse mit viel Ballaststoffen.

"Gerade für Lebensmittel, die einen besonderen Zusatznutzen ausloben und häufig teurer sind als andere Produkte, muss der Grundsatz gelten: Was drauf steht, muss auch stimmen", erklärte Verbraucherministerin Ilse Aigner (CSU) am Donnerstag in Berlin.

Die Lebensmittelhersteller haben nun noch sechs Monate, ihre bereits verpackten Produkte zu verkaufen. Danach sind alle nicht zugelassenen Angaben, sofern sie nicht geprüft werden, verboten. Die Hersteller können aber bei den EU-Testern eine Überprüfung strittiger Slogans auf der Grundlage neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse beantragen.

Zu Beginn des Verfahrens im Jahr 2008 hatte die EU rund 44.000 Anträge auf Zulassung vorliegen, von denen sich die meisten allerdings sinngemäß überschnitten. Auch aus der zusammengefassten Liste lehnten die Experten letztlich einen Großteil ab, andere Angaben stehen derzeit noch auf dem Prüfstand. Die Liste soll deshalb fortwährend aktualisiert werden.

(AFP)
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