EU-Kommission Angaben auf Lebensmitteln müssen korrekt sein

Brüssel · Ob "zuckerfrei", "energiereduziert" oder "natriumarm": Solche Informationen auf Lebensmittelpackungen sind demnächst EU-geprüft. Die EU-Kommission genehmigte am Mittwoch in Brüssel eine Liste mit 222 erlaubten gesundheitsbezogenen Angaben. Sie sind wissenschaftlich geprüft. Irreführende Behauptungen auf Lebensmittelpackungen dürfen ab Anfang Dezember nicht mehr verwendet werden.

Ob "zuckerfrei", "energiereduziert" oder "natriumarm": Solche Informationen auf Lebensmittelpackungen sind demnächst EU-geprüft. Die EU-Kommission genehmigte am Mittwoch in Brüssel eine Liste mit 222 erlaubten gesundheitsbezogenen Angaben.
Sie sind wissenschaftlich geprüft. Irreführende Behauptungen auf Lebensmittelpackungen dürfen ab Anfang Dezember nicht mehr verwendet werden.

Der Liste ging eine jahrelange Prüfung voraus. Etwa 44 000 solcher gesundheitsbezogener Angaben hatten die EU-Länder ursprünglich übermittelt. Die Kommission verkürzte die Liste und genehmigte mit Vertretern der Staaten und des Europaparlaments nun erste Angaben.

(dpa)
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