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Fünfte Jahreszeit Karneval im Job - das ist erlaubt!

Düsseldorf · An Altweiber und Rosenmontag herrscht in NRW der Ausnahmezustand. Für echte Jecken kann es in diesen Tagen eine Herausforderungen bedeuten, den Job weiterhin in geregelten Bahnen verlaufen zu lassen. Wir erklären, was erlaubt ist, und was nicht.

Urteile: Was an Karneval erlaubt ist
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Foto: Bretz, Andreas (abr)

Nicht einmal karnevalswütige Rheinländer haben während der tollen Tage einen Anspruch auf Urlaub. Arbeitnehmer, die ihren Chef durch eine vorgetäuschte Krankheit überlisten wollen und lieber feiern, als ins Büro zu gehen, sollten sich vorsehen. Kommt der Vorgesetzte hinter das Täuschungsmanöver, kann das sogar in einer Kündigung resultieren.

Wer also an Karneval am Schreibtisch sitzen muss, sollte sich die Zeit damit versüßen, dass er ein Kostüm trägt — aber auch das sollte mit dem Chef zuvor abgesprochen sein. An Altweiber können Frauen zudem ihren Vorgesetzten zu Leibe rücken und ihm den Schlips abschneiden. Aber Vorsicht: Die Mitarbeiterin eines Reisebüros in Essen musste einem Geschäftsmann die Krawatte ersetzen, da sie ihn vor dem Abschneiden nicht vorgewarnt hatte.

Beim Thema Alkohol im Büro ist Vorsicht geboten. Wer schwere Maschinen bedient, darf sich während der Arbeitszeit kein Bierchen genehmigen — selbst wenn Karneval ist. Und auch andere Angestellte sollten definitiv nicht zu tief ins Glas schauen. Heftige Partys, auf denen reichlich Alkohol fließt, sollten sich Arbeitnehmer für den Feierabend aufsparen. Wird hingegen bei Geburtstagen im Büro auch schon einmal mit einem Gläschen Sekt angestoßen, kann das auch an Fasching erlaubt sein.

(anch)
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