Urteil In der Raucherpause Arm gebrochen - kein Arbeitsunfall

Berlin · Sturz in der Raucherpause - wem das passiert, hat nach einem Urteil des Berliner Sozialgerichts zwar Pech gehabt, aber keinen Arbeitsunfall. Das teilte das Gericht am Dienstag mit.

Damit gebe es auch keinen Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Das Rauchen sei eine persönliche Angelegenheit ohne sachlichen Bezug zur Berufstätigkeit, entschieden die Richter.

Mit dem Urteil vom 23. Januar wurde die Klage einer Pflegehelferin aus einem Berliner Seniorenheim abgewiesen, die Zahlungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung erzwingen wollte (S 68 U 577/12). Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

(dpa/anch)
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