Fragen & Antworten Das müssen Sie zum Drohnen-Führerschein wissen

Düsseldorf · Rund 400.000 Drohnen gibt es in Deutschland – Tendenz stark steigend. Was bislang fehlt, sind klare gesetzliche Vorgaben für die Hobbypiloten. Das kann sich zu einem Sicherheitsproblem entwickeln. Jetzt hat die Bundesregierung einen Drohnen-Führerschein beschlossen.

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Rund 400.000 Drohnen gibt es in Deutschland — Tendenz stark steigend. Was bislang fehlt, sind klare gesetzliche Vorgaben für die Hobbypiloten. Das kann sich zu einem Sicherheitsproblem entwickeln. Jetzt hat die Bundesregierung einen Drohnen-Führerschein beschlossen.

Der vom Bundeskabinett am Mittwoch beschlossene Verordnungsentwurf von Verkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) sieht eine Art Drohnen-Führerschein, eine Kennzeichnungspflicht sowie verschiedene Flugverbote vor.

  • Wieviele Drohnen gibt es in Deutschland?

Schätzungen gingen schon im vergangenen Jahr von etwa 400.000 privaten Drohnen aus. Mittlerweile dürften es deutlich mehr sein, denn der Einzelhandel rechnete im Weihnachtsgeschäft mit dem Verkauf von Zehntausenden zusätzlichen Fluggeräten. Bis zum Jahr 2020 soll die Zahl nach jüngsten Prognosen sogar auf rund 1,1 Millionen steigen.

  1. Warum sind Drohnen gefährlich?

Für die Deutsche Flugsicherung (DFS) sind Drohnen ein "Alptraum". Sie sind nämlich auf dem Radar nicht sichtbar, und Flugzeuge können nicht vor einem drohenden Zusammenstoß gewarnt werden.

Bislang ist im deutschen Luftraum noch nichts passiert, doch im vergangenen Jahr wurden der DFS von Piloten 64 gefährliche Annäherungen gemeldet - fast fünfmal so viele wie im Jahr zuvor.

Zudem stürzen immer wieder Drohnen ab und gefährden so Menschenleben. Im vergangenen November wurde etwa im Münchner Olympiapark eine Familie mit zwei Kindern nur knapp verfehlt.

  1. Wie will die Politik für mehr Sicherheit sorgen?

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Wenn der Bundesrat der Dobrindt-Verordnung zustimmt, gilt künftig außerhalb von Modellflugplätzen eine Maximal-Flughöhe von 100 Metern.

Zudem dürfen Drohnen grundsätzlich nur in Sichtweite des Piloten fliegen. Über besonders sensiblen Gebieten - etwa in der Nähe von Flughäfen oder Regierungsgebäuden - gilt ein absolutes Flugverbot. Auch der Überflug von Wohngebäuden wird untersagt.

Bei Drohnen ab einem Gewicht von zwei Kilo wird darüber hinaus ein "Kenntnis-Nachweis" erforderlich - wer keine gültige Pilotenlizenz besitzt, muss dafür eine Prüfung bei einer staatlich anerkannten Stelle ablegen oder durch einen Luftsportverband eingewiesen werden.

Große Drohnen ab einem Gewicht von fünf Kilo benötigen sogar eine spezielle "Aufstiegserlaubnis" der jeweiligen Landesluftfahrtbehörde.

  1. Und wenn doch etwas passiert?

Dann kann der Besitzer der Drohne einfacher gefunden werden als bisher. Ähnlich wie das Nummernschild beim Auto benötigen in Zukunft nämlich schon kleine Drohnen und Modellflugzeuge ab 250 Gramm eine Plakette mit dem Namen und der Adresse des Halters. Ob das ausreicht, ist aber umstritten.

  1. Wie fallen die Reaktionen auf Dobrindts Pläne aus?

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Durchwachsen. Der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) spricht zwar von einem "wichtigen Beitrag zur Stärkung der Sicherheit" - anstelle der Plakette mit Name und Adresse wünscht sich der BDL allerdings eine strengere Registrierung der Drohnen.

Auch Stephan Kühn, verkehrspolitischer Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion, hält die geplante Kennzeichnungspflicht für nicht ausreichend: "Notwendig ist ein zentrales Drohnenregister, damit Aufklärung und Haftung bei Unfällen und Regelverstößen sichergestellt werden können."

Kritik gibt es auch aus den Reihen der Sozialdemokraten. Nach Ansicht von SPD-Fraktionsvize Sören Bartol schießt Dobrindt nämlich über das Ziel hinaus, wenn Modellflieger für Flüge über 100 Meter künftig eine Extra-Erlaubnis beantragen müssen. "Das wird im Bundesrat noch für erhebliche Diskussionen sorgen."

(csr/dpa)
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