Urteil des Bundesgerichtshofs Ebay muss gefälschte Markenartikel sperren

Karlsruhe (RPO). Das Internet-Auktionshaus Ebay muss künftig dafür sorgen, dass Auktionen mit gefälschten Markenartikeln gesperrt werden. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Das Urteil gilt allerdings nur für gewerbliche Anbieter und nicht für private Auktionen.

 Kunden des Internetauktionshauses wurden von einem Krefelder betrogen.

Kunden des Internetauktionshauses wurden von einem Krefelder betrogen.

Foto: ddp, ddp

Zwischen Juni 2000 und Januar 2001 waren bei Ebay zahlreiche gefälschte Rolex-Uhren angeboten worden. Die Edel-Marke verklagte daraufhin das Auktionshaus auf Unterlassung. Das Oberlandesgericht Düsseldorf wies die Klage ab und verneinte eine Haftung der Internet-Plattform. Denn sie biete die Uhren nicht selbst zur Versteigerung an.

Das sah der BGH anders: Eine Haftung komme in Betracht, weil Ebay mit der Internet-Plattform das Angebot gefälschter Uhren überhaupt ermögliche. Eine Haftung setze allerdings voraus, dass die Anbieter der gefälschten Rolex-Uhren gewerblich handelten. Denn nur wenn es kein rein privater Anbieter sei, handele es sich um Markenrechtsverletzungen.

Künftig muss Ebay bei gewerblich Handelnden das Angebot unverzüglich sperren, wenn bekannt ist, dass es eine Fälschung ist. Außerdem muss das Auktionshaus Vorsorge treffen, dass es zu keinen weiteren entsprechenden Markenrechtsverletzungen kommt. Allerdings dürften Ebay nur technisch mögliche und zumutbare Pflichten zur Prüfung auferlegt werden, die nicht das gesamte Geschäftsmodell in Frage stellten.

Der Fall wurde an das Oberlandesgericht Düsseldorf zurückverwiesen. Die dortigen Richter müssen nun klären, ob die Fälschungen eindeutig erkennbar waren.

(ap)
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