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Online-Verkäufer beschweren sich über Paypal Bundeskartellamt untersucht Ebay

Bonn (RPO). Der Internethändler Ebay ist ins Visier des Bundeskartellamtes geraten. Die Wettbewerbshüter untersuchen zurzeit, ob es zulässig ist, dass das Unternehmen neuerdings alle Verkäufer mit weniger als 50 Bewertungspunkten verpflichtet, den konzerneigenen Bezahldienst Paypal anzubieten.

Es seien zahlreiche Beschwerden von Online-Händlern bei der Behörde eingegangen, sagte Kartellamtssprecher Kay Weidner. Er bestätigte damit einen Bericht der "WirtschaftsWoche".

Bei der Nutzung von Paypal entstehen den Online-Verkäufern nach Angaben der Zeitschrift zusätzliche Gebühren von bis zu 3,9 Prozent vom Verkaufspreis. Weidner betonte, die Prüfung befinde sich noch in einem sehr frühen Stadium. Von einem formellen Verfahren könne noch keine Rede sein. Es stehe nicht einmal fest, ob eBay wirklich als marktbeherrschendes Unternehmen bezeichnet werden könne.

Schon 2008 hatte die Behörde die Paypal-Pflicht bei eBay überprüft. Zu diesem Zeitpunkt hatte eBay Paypal-Zahlungen allerdings nur bei Auslandsverkäufen und häufig gefälschten Produkten zur Pflicht gemacht. Auf diese Weise konnte die Identität des Verkäufers geklärt werden. Dies schien den Wettbewerbshütern damals angemessen und sie entschlossen sich relativ schnell, kein Verfahren einzuleiten.

Die nun beschlossenen Ausweitung der Paypal-Pflicht habe nun der Untersuchung noch einmal neuen Schwung beschert, sagte Weidner. Die Behörde werde sich die Gründe für den Schritt erläutern lassen, um zu sehen, ob er gerechtfertigt sei.

Das Bezahlsystem hat sich laut "Wirtschaftswoche" weltweit zu einem der wichtigsten Umsatzbringer des Auktionshauses entwickelt. Im vergangenen Quartal erwirtschaftete eBay mit Paypal demnach rund 800 Millionen Dollar (590 Millionen Euro). Das entspricht rund einem Drittel des gesamten Umsatzes.

(apd/spo)
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