Meinung Der Dauer-Ärger um Airbnb

Düsseldorf · Oberbürgermeister Thomas Geisel will, dass dem Vermittlungsportal eine Meldepflicht auferlegt wird. Ob das geschieht, wird aber nicht in der Macht der Stadt liegen.

Meinung : Der Dauer-Ärger um Airbnb
Foto: dpa/Jens Kalaene

Wie groß war das Aufatmen, als der Stadtrat sich 2019 endlich auf die viel diskutierte Zweckentfremdungssatzung einigte. Sie soll verhindern, dass Wohnungen dem engen Wohnungsmarkt in Düsseldorf einfach entzogen werden.

Nun hat Oberbürgermeister Thomas Geisel im „Kölner Stadt-Anzeiger“ seine Forderung wiederholt, man müsse dem Vermittlungsportal Airbnb eine Meldepflicht für derart zweckentfremdete Wohnungen auferlegen. Das zeigt, dass die Sache längst nicht zufriedenstellend gelöst ist: Eine Satzung hilft eben nur dann, wenn die Stadt die Chance hat, ihre Einhaltung zu überprüfen. „Die Meldepflicht muss her und Airbnb sollte den Widerstand dagegen aufgeben. Denn nur dann wird es möglich sein, mit vertretbarem Aufwand der Zweckentfremdung von Wohnraum Einhalt zu gebieten“, so Geisel.

Beim Vermittlungsportal Airbnb verteidigt man sich gern mit dem Hinweis, nur ein Bruchteil der Düsseldorfer Wohnungen werde mehr als die Hälfte des Jahres über die Webseite vermietet. Ein Argument, das Geisel „Augenwischerei“ nennt, und er hat einen Punkt: Auch Wohnungen, die weniger Tage vermietet werden, können in der restlichen Zeit schließlich leerstehen. Und um die geht es hier! Nicht um den normalen Mieter, der seine Bude im Urlaub kurzzeitig untervermietet, um ein paar Euro zu verdienen.

Bei Ministerpräsident Armin Laschet soll Geisel in Sachen Meldepflicht für Airbnb schon vor einer Weile angefragt haben. Denn als rechtliche Grundlage für eine wirksame Kontrolle könnte eine Anzeige- und Registrierungspflicht ins NRW-Wohnungsaufsichtsgesetz aufgenommen werden. Nun ist das Land am Zug! Düsseldorf wäre wohl kaum die einzige Stadt, die von einer Neuregelung profitieren könnte. Es würde sich also lohnen, die Sache anzugehen.

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