Umfrage 70 Prozent für Begrenzung der Managerlöhne

Hamburg (RPO). Eindeutiger geht es kaum: Die große Mehrheit der Bundesbürger ist für eine gesetzliche Begrenzung der Millionengehälter von Managern. In einer Forsa-Umfragesprachen sich mehr als zwei Drittel der Befragten (70 Prozent) dafür aus.

Die Standpunkte in der Manager-Debatte
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Foto: ddp

Der "Stern" hatte die Umfrage in Auftrag gegeben. Unter den Anhängern von SPD, Grünen und Linkspartei forderten dies sogar mehr als 75 Prozent. Auch zwei Drittel der Unionswähler erklärten, hohe Vorstandsbezüge sollten per Gesetz begrenzt werden. Gegen eine gesetzliche Regelung sprach sich rund ein Viertel der insgesamt 1.001 Befragten aus, überwiegend Anhänger der FDP. Vier Prozent machten keine Angaben.

Das Thema beschäftigt derweil immer noch Gewerkschaften und Politik. Beide appellierten an die Eigenverantwortung der Manager. DGB-Chef Michael Sommer riet den Unternehmen am Mittwoch im Interview mit der Nachrichtenagentur ddp, künftig sensibler mit diesem Thema umzugehen.

Saarlands Ministerpräsident Peter Müller (CDU) forderte die Wirtschaft auf, Instrumente zur Selbstkontrolle zu entwickeln. Der bayerische Ministerpräsident Günther Beckstein (CSU) sprach sich gegen eine gesetzliche Regelung über die Höhe der Managergehälter aus. Der Konzernbetriebsratsvorsitzende der BASF AG, Robert Oswald, warnte vor einer Neiddiskussion.

Sommer forderte von der Wirtschaft einen Verzicht auf überhöhte Managergehälter. Sonst werde sich die Frage der sozialen Gerechtigkeit mit neuer Schärfe stellen. Der DGB-Chef warnte: "Das kann den Zusammenhalt unserer Gesellschaft und unserer Betriebe gefährden."

Zur sozialen Gerechtigkeit gehöre an erster Stelle eine gerechte Bezahlung für alle. Sommer verwies darauf, dass die Arbeitnehmer in den vergangenen 15 Jahren ihre Reallöhne kaum verbessert hätten. Dagegen hätten viele Vorstände enorme Zuwächse realisiert.

Müller appellierte an die Eigenverantwortung der Wirtschaft. Notwendig seien wirtschaftsethisch begründete Richtlinien, die auf den Vorschlägen der Cromme-Kommission aufbauen müsste. Das einst von der rot-grünen Bundesregierung eingesetzte Gremium hatte vorgeschlagen, die Managergehälter offen zu legen. Allerdings stelle sich bei den Abfindungen auch die Frage, inwieweit die Solidargemeinschaft in Anspruch genommen werden dürfe, sagte Müller.

Dies sei dann der Fall, wenn Unternehmen Abfindungen als Betriebsausgaben steuerlich gelten machen können, mit der Folge, dass sie weniger Steuer zahlten. Hier sei es möglich, ein "gesetzgeberisches Signal" zu setzen.

(ap)
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