Reform geplant Union will Begrenzung der Managergehälter

Berlin (RPO). Nach den Sozialdemokraten will nun auch die Union eine Begrenzung der Managergehälter. Künftig soll der gesamte Aufsichtsrat über die Vergütung der Unternehmensführung entscheiden. Zudem soll die Sperrfrist für die Ausübung von Aktienoptionen verlängert werden.

 Der deutsche Aktienmarkt hat am Freitag überwiegend schwächer geschlossen.

Der deutsche Aktienmarkt hat am Freitag überwiegend schwächer geschlossen.

Foto: AP, AP

"Es ist essenzieller Bestandteil der sozialen Marktwirtschaft, dass Entgelte dem wahren Wert einer Leistung entsprechen müssen", heißt es in einem Positionspapier des finanzpolitischen Sprechers der Unions-Fraktion, Otto Bernhardt, aus dem das "Handelsblatt" zitiert. Die Unionspläne sehen demnach unter anderem vor, dass der gesamte Aufsichtsrat, nicht nur das Präsidium, über die Bezüge der einzelnen Vorstandsmitglieder eines börsennotierten Unternehmens entscheidet.

Ende September wolle die Union zusammen mit der SPD ein gemeinsames Konzept zur Reform der Managergehälter in Deutschland erarbeiten, hieß es. Die Sozialdemokraten hatten bereits vor einigen Wochen eigene Vorschläge vorgestellt.

Die Union wolle wie die SPD Gehaltsentwicklungen in den Führungsetagen deutscher Unternehmen verhindern, die sie als exzessiv einstuft. "Eklatante Missverhältnisse und überhöhte Entlohnungen trotz offenkundiger Schlechtleistung dürfen nicht mit dem Hinweis auf die Kräfte des freien Marktes honoriert werden", heißt es in dem Papier dem Zeitungsbericht zufolge weiter. Die CDU wolle auch staatlich dominierte Unternehmen einbeziehen.

Nach Ansicht Bernhardts ist es gefährlich, wenn sich Manager, die teilweise zu 90 Prozent über Aktienoptionen bezahlt werden, zu einseitig an den Börsenwerten des eigenen Unternehmens orientieren. "Es ist problematisch, wenn Manager allein durch die Entlassung von Mitarbeitern ihren Jahresverdienst aufbessern, nur weil dadurch der Aktienkurs kurzfristig gestiegen ist", sagte Bernhardt. Die Union schlage deshalb vor, die Sperrfrist zur Ausübung von Aktienoptionen auf drei Jahre zu verlängern.

(afp)
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