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Berlin Regierung will Kreditvergabe an Ältere erleichtern

Berlin · Die Vorgaben für die Kreditwürdigkeit von Häuslebauern sollen gelockert werden.

Wer sich eine Immobile kaufen oder ein Haus bauen möchte, soll künftig wieder leichter an Kredite herankommen. Insbesondere junge Familien, ältere Menschen und Angestellte mit befristeten Beschäftigungsverhältnissen können aufatmen. Aktuell haben diese Personengruppen oft Schwierigkeiten, an Geld für ihre eigenen vier Wände zu kommen.

Die Bundesministerien für Justiz und für Finanzen haben sich auf einen Gesetzentwurf geeinigt, der unserer Redaktion vorliegt. Für die Verbraucher soll es leichter werden, ihre Solvenz nachzuweisen. So soll nicht mehr zwingend die statistische Lebenserwartung den Ausschlag für die Einschätzung geben, ob ein Verbraucher kreditwürdig ist. Zudem soll es möglich werden, Renovierungen und Umbauten als Wertsteigerung des Objekts in die Sicherheit für die Immobilie einfließen zu lassen.

Der Gesetzentwurf beschreibt allerdings noch nicht die konkreten Vorgaben, die für die Insolvenzprüfung künftig gelten sollen. Diese sollen erst in einer weiteren Verordnung festgelegt werden, die wiederum den Banken mehr Spielraum bei der Beurteilung der Solvenz ihrer Kunden geben soll.

Mit dem Gesetz reagiert die Bundesregierung auf Beschwerden von Finanz- und Bauwirtschaft sowie von Verbrauchern. Im März waren neue Regelungen für die Kreditvergabe bei Immobilien in Kraft getreten. Sie gingen auf eine neue EU-Richtlinie zurück, die wiederum zu laxen Vorgaben bei der Kreditfinanzierung von Immobilien einen Riegel vorschieben sollte. Bei der Umsetzung allerdings schossen die Banken, auch aus Unsicherheit, über das Ziel hinaus. "Die Kreditinstitute haben teilweise ein sehr unterschiedliches Verständnis der Vorschriften entwickelt", heißt es in dem Gesetzentwurf. Auch acht Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes hätten sich keine "einheitlichen Standards" herausgebildet.

Für die Festlegung der neuen Leitlinien forderte der SPD-Obmann im Bundestagsausschuss für Verbraucherschutz, Johannes Fechner, sich an Österreich zu orientieren. Die Alpenrepublik hat ebenso wie Deutschland die Vorgaben der Europäischen Union in eine nationale Wohnimmobilienkreditrichtlinie umgesetzt. Allerdings legte Österreich auch fest, dass der Immobilienwert bei Kreditverträgen für den Kauf oder die Renovierung von Wohnraum als Sicherheit berücksichtigt werden kann. Diese Option wird in Deutschland bislang zurückhaltender eingesetzt. Das hat zur Folge, dass Banken derzeit Kredite nur noch an Kunden vergeben können, die den Kredit im Laufe ihre Lebens zurückzahlen können. Das Vererben von einer Immobilie inklusive Kreditvertrag ist nach geltendem Recht also nicht möglich.

(qua)
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