Banken und Sparkassen im Rhein-Kreis Neuss BGH-Urteil - Banken schreiben Kunden an

Rhein-Kreis · Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) haben die Geldinstitute die Praxis bei ihren Geschäftsbedingungen angepasst. Nun holen sie die Zustimmung ihrer Kunden ein. Wer Geld zurückfordern möchte, muss aktiv werden.

 Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs aus dem Frühjahr hat weitreichende Folgen für die Finanzbranche. 
  Archiv-Foto: Uli Deck/dpa

Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs aus dem Frühjahr hat weitreichende Folgen für die Finanzbranche. Archiv-Foto: Uli Deck/dpa

Foto: dpa/Uli Deck

In Bankenkreisen sprechen sie längst vom „Bürokratie-Monster“. Aber das ist auch kein Wunder, schließlich zwingt das Urteil des Bundesgerichtshofs vom Frühjahr die Geldinstitute zum Handeln: Demnach reicht es nicht mehr, Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) den Kunden mitzuteilen und dass diese dem stillschweigend zustimmen. Sie müssen nun aktiv zustimmen. Die Konsequenz: Jede Menge Papierkram. An rund 192.000 ihrer Kunden hat die Sparkasse Neuss die neuen AGB bislang gesandt. „110.000 haben die AGB in ihr elektronisches Postfach bekommen, 82.000 haben wir postalisch angeschrieben“, sagt Stephan Meiser, Sprecher der Sparkasse Neuss. Auch die Volksbank-Düsseldorf Neuss geht so vor. „Die Kunden werden über den von ihnen bevorzugten Kommunikationsweg entweder per E-Postfach oder per Brief informiert“, teilt die Bank auf Anfrage mit. „Wir wollen die Nutzung des E-Postfaches weiter ausbauen, um eine besonders nachhaltige, übersichtliche Informationsmöglichkeit zu bieten.“