Düsseldorf Middelhoff droht bald wieder Gefängnis

Düsseldorf · Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Ex-Arcandor-Chefs gegen das Urteil von November 2014 verworfen. Damals war er wegen Untreue und Steuerhinterziehung zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Das Urteil ist nun rechtskräftig.

Düsseldorf: Middelhoff droht bald wieder Gefängnis
Foto: dpa, ve hpl

Etwa fünf Monate seines Lebens hat Thomas Middelhoff im Gefängnis verbracht - von November 2014 bis April 2015, nach jenem denkwürdigen Ende eines Strafverfahrens, in dem Middelhoff unmittelbar nach Verlesen des Urteils wegen Fluchtgefahr verhaftet wurde. Im Frühling des vergangenen Jahres kam der frühere Vorstandsvorsitzende des Handelskonzerns Arcandor dann aus gesundheitlichen Gründen auf freien Fuß -gegen eine Kautionszahlung von fast 900.000 Euro. Mit Sicherheit hat er gehofft, dass dies so bleiben und seine Revision vor dem Bundesgerichtshof (BGH) von Erfolg gekrönt sein würde. Aber diese Hoffnung hat getrogen. Der BGH hat das Urteil des Landgerichts Essen bestätigt. Middelhoffs Revision sei unbegründet, entschieden die Richter. Damit ist das Urteil rechtskräftig. Letztes juristisches Mittel wäre jetzt eine Verfassungsbeschwerde.

Offen bleibt vorerst, ob Middelhoff wirklich ins Gefängnis geht. 2014/15 haben der Manager und seine Anwälte über Monate um eine Haftverschonung gekämpft. Die Begründung seinerzeit: Middelhoff leide an einer Autoimmunerkrankung. Die Anwälte warfen den Verantwortlichen in der Essener Justizvollzugsanstalt (JVA) vor, sie hätten den prominenten Häftling über Wochen am Schlaf gehindert. Die JVA-Führung wehrte sich mit dem Argument, man habe durch regelmäßige Sichtkontrollen einen Selbstmord verhindern wollen.

Auch die Entscheidung der Karlsruher Richter scheinen die Rechtsbeistände nicht hinnehmen zu wollen. Gestern haben sie nicht nur die Rechtmäßigkeit des Schuldspruchs erneut angezweifelt, sonden die Strafe auch als "unverhältnismäßig streng" bezeichnet. Und natürlich auch die Notwendigkeit der ärztlichen Betreuung betont: "Ob Herr Dr. Middelhoff die gegen ihn verhängte Freiheitsstrafe antreten kann, muss daher in einem fairen Verfahren eingehend und sorgfältig geprüft werden."

Das kann dauern. In den nächsten Tagen wird die Staatsanwaltschaft Bochum als Vollstreckungsbehörde die Akten vom Bundesgerichtshof zurückbekommen, dann geht die ganze Strafsache an einen Rechtspfleger, der den Haftantritt veranlasst. Middelhoff könnte im April die Ladung haben - wenn keine gesundheitlichen Gründe dagegen sprechen.

Die fünf Monate, die der 62-Jährige in Haft verbracht hat, werden auf jeden Fall auf die Freiheitsstrafe angerechnet. Das heißt: Es blieben noch zwei Jahre und sieben Monate Gefängnis für Middelhoff, wenn er wirklich die volle Haftstrafe verbüßen müsste. Nach Paragraf 57 des Strafgesetzbuches könnte der Verurteilte aber nach Absitzen von zwei Drittel der Gesamtstrafe entlassen werden - unter "Berücksichtigung des Sicherheitsinteresses der Allgemeinheit". Zudem werden bei der Entscheidung über eine vorzeitige Entlassung "die Persönlichkeit der verurteilten Person, ihr Vorleben, die Umstände ihrer Tat, das Gewicht des bei einem Rückfall bedrohten Rechtsguts, das Verhalten der verurteilten Person im Vollzug, ihre Lebensverhältnisse und die Wirkungen" berücksichtigt. Würde dabei nichts gegen Middelhoff sprechen, käme er unter Anrechnung der fünf Monate nach gut eineinhalb weiteren Jahren auf freien Fuß. Das kommt häufig vor.

Noch schneller könnte es gehen, wenn Middelhoff in den Genuss der Halbstrafen-Regel käme. Danach könnte er, wie der Name sagt, nach der Hälfte der Strafe entlassen werden, wenn zusätzlich zu den anderen Voraussetzungen eine "Gesamtwürdigung von Tat, Persönlichkeit der verurteilten Person und ihrer Entwicklung während des Strafvollzugs ergibt, dass besondere Umstände vorliegen". Solche Umstände könnten Middelhoffs Verhalten und seine Gesundheit sein.

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort