Kluges Pipeline-Votum

Da haben die Karlsruher Richter ihren Kollegen vom Oberverwaltungsgericht Münster eine kräftige Watschn verpasst: Das OVG habe nicht ausreichend begründet, warum es die umstrittene CO-Pipeline für verfassungswidrig hält und missachte die Vorgaben für Enteignungen. Das ist ein kluges Votum der Verfassungsrichter. Natürlich kann man die Sorgen der Anwohner verstehen. Kohlenmonoxid ist ein hochgiftiges Gas. Hier ist höchste Sorgfalt angebracht.

Was aber nicht geht: dass man Bayer seit nunmehr zehn Jahren schmoren lässt, ob die Pipeline nun laufen darf oder nicht. Diese Hängepartie hat das OVG 2014 verlängert, indem es das Verfahren nach Karlsruhe abgab. Nachsitzen, heißt es jetzt. Covestro und Anwohner verdienen eine rasche Entscheidung. Nach Lage der Dinge wird es das OVG schwer haben, die Pipeline jetzt noch zu verbieten.

(RP)
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