Kartellamt verlängert Prüfungsfrist für Hafenfusion

Düsseldorf/Neuss (stz). Das Bundeskartellamt hat die Frist zur Entscheidung über die Kooperation der Neuss Düsseldorf Häfen (NDH) mit der Häfen und Güterverkehr Köln AG bis Ende Januar verlängert.

Als Grund nannte ein Sprecher des Amts, dass die Analyse der Daten mehr Zeit erfordere. Die Verlängerung sei ein gewöhnlicher Verfahrensschritt und kein Anzeichen für etwaige Bedenken. Ob die Duisburger Hafen AG gegen die Kooperation Klage einlegt, hänge vom Beschluss der Kartellbehörde ab, erklärte ein Unternehmenssprecher. Die NDH hatten vor fünf Jahren eine Minderheitsbeteiligung an den Häfen Krefeld erworben, wogegen die Duisburger Hafen AG zuvor geklagt hatte.

(RP)
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