Gericht: Netzentgelte für Stadtwerke angemessen

Düsseldorf (bro). Das Düsseldorfer Landgericht hat die Forderung von sechs kleinen Stromversorgern abgewiesen, die Entgelte für das Durchleiten von Strom im Netz der Stadtwerke Düsseldorf und von RWE zu senken.

Die entsprechende Klage wiesen die Richter mit der Begründung ab, dass die Bundesnetzagentur die Preise genehmigt habe. Die Unternehmen wollten geringere Entgelte, um die Fixkosten senken und den eigenen Strom billiger an die Endverbraucher verkaufen zu können.

(RP)
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