Brüssel EU-Kommission sagt Steuersparmodellen Kampf an

Brüssel · Die EU-Kommission will heute einen Gesetzesvorschlag präsentieren, der die Mitgliedstaaten ab 2016 zwingen soll, alle Informationen über umstrittene Steuervorbescheide der Finanzämter untereinander auszutauschen. In Luxemburg war herausgekommen, dass Hunderte Konzerne auf diese Weise nur Ministeuern zahlen.

Mit dem Gesetzentwurf soll solchen Sparmodellen der Kampf angesagt werden. Es geht um die sogenannten "tax rulings": 22 von 28 EU-Staaten vereinbaren mit bestimmten Unternehmen, wie die existierenden Vorschriften im konkreten Fall ausgelegt werden. Meist geht es um konzerninterne Verrechnungen etwa von Lizenzgebühren zwischen Mutter- und Tochtergesellschaft.

Problematisch wird es, wenn Finanzbehörden im Ergebnis mit extremen Niedrigsteuern locken, was einer Wettbewerbsverzerrung gleichkommt - vor allem aber, wenn dadurch andere Staaten Steuereinnahmen verlieren. Oft jedoch wissen diese gar nicht davon. Zwar sind die Mitgliedstaaten schon seit Jahrzehnten auf freiwilliger Basis angehalten, den Steuerbehörden anderer EU-Staaten entsprechende Informationen zu liefern. Aber sie dürfen selbst einschätzen, ob ein Steuervorgang für das andere Land interessant sein könnte. "Leider ziehen viele Mitgliedstaaten kurzfristige Vorteile im Steuerwettbewerb einem langfristigen Rahmen für ein stabiles System vor", sagt der FDP-Europaabgeordnete Michael Theuer. Derzeit gibt es laut EU-Kommission " wenig Austausch". Nun soll er zwangsweise erfolgen. Steuerfahnder sollen im EU-Ausland "ohne vorherige Anfrage in festgelegten, regelmäßigen Intervallen" von "tax rulings" erfahren. Bereitgestellt werden sollen "Basisinformationen". Haben Auslandskollegen Nachfragen, muss das Finanzamt genauere Unterlagen übermitteln.

Der zuständige EU-Kommissar Pierre Moscovici will heute ein ganzes Gesetzespaket für mehr Steuertransparenz vorlegen - wobei es an Konkretem eigentlich nur den Informationsaustausch zu Steuervorbescheiden enthält. Außerdem soll die lange Zeit umstrittene Zinsbesteuerungsrichtlinie, die sich mit der neueren Zusammenarbeitsrichtlinie inhaltlich teilweise doppelt oder bereits überholt ist, zurückgezogen werden. So schlägt es die Behörde dem Europaparlament und den Mitgliedstaaten vor, die auch darüber befinden müssen.

(Zie)
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