Düsseldorf Oberste Richter befürworten Fahrverbot für Einbrecher

Düsseldorf · Wer einen Einbruch begeht oder seine Alimente nicht zahlt, muss bald womöglich seinen Führerschein abgeben. Die Präsidenten aller deutschen Oberlandesgerichte (OLG) und des Bundesgerichtshofs haben sich gestern bei ihrer Jahrestagung im OLG Düsseldorf dafür ausgesprochen, das Fahrverbot auch auf Straftaten auszuweiten, die nicht mit dem Straßenverkehr zusammenhängen. "Die Richter stehen der Ausdehnung des Fahrverbots auf andere Straftaten grundsätzlich offen gegenüber", sagte die Präsidentin des Bundesgerichtshofs, Bettina Limperg. Mehrere SPD-Minister hatten 2016 für ein entsprechendes Gesetz plädiert.

Ziel der Ausweitung ist, den Richtern mehr Flexibilität bei strafrechtlichen Sanktionen an die Hand zu geben. "Das Fahrverbot ist eine Zwischensanktion zwischen einer Geld- und Haftstrafe", sagte Peter Küspert, Präsident des OLG München. Bei Unterhaltsschuldnern beispielsweise führe eine Geldstrafe oftmals lediglich dazu, dass es noch schwieriger werde, die Familie zu unterstützen. Eine Haftstrafe wiederum bedrohe bereits die Existenz.

Eine Kopplung an Delikte im Straßenverkehr sehen die Richter als nicht zwingend an. "Geldstrafen gibt es ja auch nicht nur bei Finanzdelikten", begründete Küspert. Einen Beschluss der Präsidenten zu der Frage gab es allerdings nicht. "Wir vertrauen auf die Urteilsfähigkeit der Richter", sagte Küspert.

(beaw)
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