400.000 Mütter nehmen es jährlich in Anspruch Mutterschutzgesetz 50 Jahre in Kraft

Frankfurt/Main (rpo). Das Mutterschutzgesetz ist seit 50 Jahren in Kraft. Jedes Jahr nemen es rund 400.000 erwerbstätige Mütter für sich in Anspruch.

Am 24. Januar vor 50 Jahren verabschiedete der Deutschen Bundestag das Gesetz einstimmig und setzte damit eine Erfolgsgeschichte in Gang. Die Abgeordneten legten damals fest, dass berufstätige werdende Mütter sechs Wochen vor und sechs Wochen nach der Geburt zu Hause bleiben durften. Ihnen stand ein Mutterschaftsgeld als Ausgleich zu. Schwere körperliche Arbeiten, Akkord- sowie Nacht- und Sonntagsarbeit waren verboten.

Die SPD-Abgeordnete Liesel Kipp-Kaule betonte 1952 in der Bundestagsdebatte, dass Schwangere "nicht den willkürlichen Maßnahmen von Behörden, Krankenkassen und Arbeitgebern ausgesetzt" sein sollten. Das Gesetz sollte einheitliche Standards schaffen. "Anfangs waren die Regelungen als Gesundheitsschutz für Mutter und Kind gedacht", sagt Ute Brutzki, Referentin für Frauen und Gleichstellungspolitik der Gewerkschaft verdi. Heute spiele das Gesetz vor allem auch bei der Gleichstellung der Frau am Arbeitsplatz eine große Rolle.

Erste Regelung von 1878

Mutterschutz war jedoch keine Erfindung des Bundestages. Bereits 1878 gab es eine erste Regelung für Wöchnerinnen, die ein Arbeitsverbot von drei Wochen nach der Entbindung beinhaltete. 1942 verabschiedeten die Nationalsozialisten ein Mutterschutzgesetz, "um einen ungestörten Schwangerschafts- und Geburtsverlauf sicherzustellen, sowie Pflege und Stillen des Kindes zu gewährleisten".

Bis heute hat das Mutterschutzgesetz im Bundestag zahlreiche Änderungen erfahren. So ist die Mutterschutzfrist auf sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt verlängert worden. "Für werdende Mütter gibt es jetzt auch einen absoluten Kündigungsschutz", sagt Brutzki. Kündigungen während der Schwangerschaft und bis zu vier Monate nach der Geburt sind grundsätzlich nicht möglich. In den 60er und 70er Jahren sei dagegen Schwangerschaft immer wieder ein Grund für Arbeitgeber gewesen, Frauen zu entlassen.

Auch steht Mutterschutzgeld nicht mehr nur den gesetzlich Versicherten zu, sondern auch Frauen, die nicht Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind. "Das trifft beispielsweise auf Referendarinnen und selbstständig tätige Frauen zu", erklärt Brutzki.

Gesetz bringt auch Arbeitgebern Vorteile

Doch auch für die Arbeitgeber hat das Mutterschutzgesetz Vorteile. "Die Erwerbsbeteiligung der Frauen steigt mit dem Gesetz an, so dass Unternehmen auch auf dieses Arbeitnehmerpotenzial zurückgreifen können", sagt Dorothea Alewell, Wirtschaftswissenschaftlerin an der Universität Jena. Die Arbeitsplatzgarantie im Mutterschutzgesetz führe dazu, dass Frauen schneller in das Berufsleben zurückkehrten. Qualifiziertes und ausgebildetes Personal bleibe so den Firmen erhalten.

Nach Angaben der Expertin ist das Gesetz trotz aller Erfolge aber auch deutlich verbesserungsfähig. "Die Arbeitgeber werden mit den Kosten des Mutterschutzes erheblich belastet", sagt Alewell. Dabei handele es sich bei den Zielen des Mutterschutzes um gesellschaftliche Ziele, die aus Steuern finanziert werden sollten, wie es in anderen Ländern üblich sei. So fielen allein für die 14 Wochen Mutterschutzfrist bei einem Bruttoarbeitslohn von 2.000 Euro etwa 5,6 volle Bruttowochenlöhne an, die der Arbeitgeber zahlen muss.

Derzeit zahlt die Krankenkasse zum Mutterschaftsgeld täglich rund 13 Euro (25 Mark). War der durchschnittliche Nettoarbeitslohn der Frau höher, muss der Arbeitgeber grundsätzlich für die Differenz zum Nettoeinkommen aufkommen. "Wegen der gesellschaftlichen Ziele des Mutterschutzgesetzes und der festgelegten Belastung der Arbeitgeber ist derzeit eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht anhängig", sagt Alewell. Die mögliche Inanspruchnahme der Fristen für Mutterschutz und Elternzeit und deren Wechselbeziehung sollten zudem so geregelt werden, dass die Abwesenheitsdauer der Frau für die Unternehmen planbarer ist.

Gewerkschafterin Brutzki betont, dass Unternehmen sich nicht aus ihrer gesellschaftlichen Verantwortung stehlen sollten. Es sei richtig, dass Firmen einen wesentlichen Beitrag zum Mutterschaftsgeld leisteten. Schließlich hätten diese durch die Regelungen auch Vorteile.

Insgesamt habe das Mutterschutzgesetz zur Gleichstellung der Frau beigetragen. "Ihr wird damit erleichtert, wieder in den Beruf zurückzukehren", sagt Brutzki. Allerdings gebe es bei Unternehmen offenbar eine Tendenz, Frauen einer bestimmten Altersgruppe gar nicht erst einzustellen, da bei ihnen mit einer möglichen Schwangerschaft gerechnet werde.

(RPO Archiv)
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