Gericht gab Beschwerde von drei ausländischen Studenten Recht Aus für Rasterfahndung in Berlin

Berlin (rpo). In Berlin muss zukünftig auf die Rasterfahndung bei der Suche nach Terroristen verzichtet werden. Das Landgericht Berlin hat sie für Bundesland für unzulässig erklärt. Der SPD-Politiker Körting will gegen die Entscheidung des Gerichts vorgehen und notfalls sogar die Gesetze ändern, um die Rasterfahndung wieder durchzusetzen.

Das Gericht hatte der Beschwerde von drei ausländischen Studenten sowie der Humboldt-Universität stattgegeben. Körting sagte der AP, die über die drei Kläger gesammelten Daten würden nicht mehr verwendet, und die Universität müsse vorerst keine Informationen mehr über Studenten herausgeben. Dies gebiete der Respekt vor dem Gerichtsbeschluss, obwohl dieser noch nicht rechtsgültig sei. Generell gestoppt werde die Rasterfahndung aber vorerst nicht.

Das Landgericht sah laut Körting trotz der Anschläge vom 11. September für Deutschland keine unmittelbare Gefahr von Terrorakten. Nach Rechtslage in Berlin könne die Polizei eine Rasterfahndung nur verlangen, wenn "sie eine gegenwärtige Gefahr für den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes oder für Leben, Leib oder Freiheit von Personen abzuwehren hat", zitierte die "taz" aus dem siebenseitigen Beschluss des Landgerichts. Eine solche Gefahr sei von der Polizei aber nicht dargelegt worden. Sie sei auch nicht ersichtlich. Auch die Bundesregierung habe stets darauf hingewiesen, dass es nach den Anschlägen in den USA im September keine konkreten Hinweise auf bevorstehende Terrorakte in Deutschland gebe.

Er halte den Beschluss des Gerichts für grundsätzlich falsch, sagte Körting. Eine Terrorgefahr sei in Deutschland durchaus gegeben. Ähnlich wie der mutmaßliche Terrorist Osama bin Laden vor dem 11. September dunkle Ankündigungen verbreitet habe, habe es auch danach Terrordrohungen seines Netzwerks El Kaida gegeben. "Wir können es nicht hinnehmen, dass wir die Terroranschläge vom 11. September gehabt haben und dass wir wissen, es gibt mögliche weitere Terroristen und keine Befugnis haben zu detektivischen Ermittlungen", sagte Körting. "Dass wir tatenlos zusehen, ist mit meinem Rechtsverständnis nicht vereinbar."

Der Beschluss des Landgerichts beziehe sich zwar auf das Berliner Sicherheitsgesetz ASOG. Doch seien die Kriterien für die Rasterfahndung in allen Bundesländern ähnlich. Insofern wären auch andere Länder davon betroffen, wenn der Beschluss Bestand hätte. Ob Rechtsmittel möglich sind, wird laut Körting im Innensenat geprüft. Andernfalls sei der "Gesetzgeber auf den Plan gerufen".

(RPO Archiv)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort