Die eigene Firma anzeigen

Wer hierzulande auf rechtliche Verfehlungen am Arbeitsplatz hinweist, muss mit Mobbing oder gar Arbeitsplatzverlust rechnen. Dabei rufen selbst Ermittler zum Anschwärzen auf.

Düsseldorf Denunziant, Anschwärzer, Nestbeschmutzer – von all diesen Begrifflichkeiten halten Arbeitnehmer, die öffentlich über rechtliche Verfehlungen in ihrem Unternehmen sprechen, wohl nichts. Sie bezeichnen sich lieber selbst mit einem englischen Begriff, der so viel heißt wie "Trillerpfeifen-Bläser": Whistleblower. Diese sollen nach dem Willen deutscher Gewerkschaften künftig besser vor den Folgen ihrer Illoyalität geschützt werden. Denn eines ist klar: Durch das Aufdecken interner Machenschaften oder ethisch fragwürdige Praktiken – sei es vom Kollegen, dem Vorgesetzten oder der Unternehmensleitung – zieht sich der Arbeitnehmer unter Umständen den Zorn seiner Firma zu; meist in Form von Mobbing, Repressalien oder im Extremfall von Kündigung.

Per Definition des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) gibt es mehrere Voraussetzungen, um als Whistleblower zu gelten: Zunächst muss der Betreffende eine "brisante Enthüllung beispielsweise von Korruption, Missachtung des Umweltschutzes, Verstößen gegen internationale Abkommen und ähnlichem" gemacht haben. Der Whistleblower handelt zudem nicht aus egoistischen Motiven und hat die Missstände schon einmal offen in seinem Betrieb angesprochen, ist dabei aber auf taube Ohren gestoßen.

Die Gewerkschaften, allen voran die DGB-Jugend, fordern jetzt unter anderem eine Beweislastumkehr im Falle von Repressionen. Soll heißen: Konzern oder Behörde müssten nachweisen, dass sie den Arbeitnehmer nicht aufgrund seiner Aussagen benachteiligen. Ein ähnlicher Anlauf, die Problematik im Gesetz zu verankern, scheiterte zuletzt 2008 am Widerstand der Union.

Während das Thema Whistleblowing in den angelsächsischen Staaten schon längst auf der Agenda steht, wird das Thema in Deutschland eher stiefmütterlich behandelt.

Die rechtliche Position des Arbeitnehmers ist schwach: "In Deutschland ist die Auffassung verbreitet, dass sich die Arbeitnehmer zunächst an den Arbeitgeber wenden müssen, wenn ihnen etwas auffällt", sagt der Arbeitsrechtler Jacob Joussen von der Ruhr-Universität Bochum. "Nur wenn dies sichtlich aussichtslos ist, dürfen externe Stellen ins Vertrauen gezogen werden." Ansonsten verstößt der Arbeitnehmer nicht nur gegen seine Verschwiegenheitspflicht. Wegen der sogenannten vertragsrechtlichen Nebenpflichten darf ein Beschäftigter dem Ruf des Unternehmens in der Öffentlichkeit nicht schaden – das besagt das Integritätsprinzip. Vertstößt er dagegen, droht die Kündigung.

Unterschieden werden muss, ob sich die Unternehmensleitung selbst oder ein Kollege etwas zu Schulden kommen lassen hat. "Beim Kollegen ist der Arbeitnehmer sogar dazu verpflichtet, dies seinem Chef anzuzeigen", sagt Joussen. Denn auch dies gehe aus den vertraglichen Nebenpflichten hervor. Immer mehr Unternehmen installieren deshalb interne Ombudsleute oder Hinweisgeber-Systeme. Laut einer Studie der Universität Halle-Wittenberg und der Unternehmensberatung Price Waterhouse Coopers (PWC) hatten im vergangenen Jahr von 500 befragten Großunternehmen gerade 34 Prozent Hinweisgeber-Systeme. Beim Automobilzulieferer Continental beispielsweise können Mitarbeiter per Fax, Brief, E-Mail-Formular oder Telefon über Unregelmäßigkeiten aufklären. Auch die Telekom, die Bayerische AOK oder der Automobilproduzent Mazda setzen auf diese Systeme. "Unternehmen greifen sowohl auf interne als auch auf externe Lösungen zurück – wobei Zweiteres aufgrund der schwierigen Vertrauenssituation sicherlich besser funktionieren dürfte", sagt Joussen.

Auch die Behörden sind auf den Geschmack gekommen: Das niedersächsische Landeskriminalamt (LKA) gilt als Vorreiter. Auf dessen Online-Portal können Informanten anonym Hinweise abgeben. "Wir müssen davon ausgehen, dass im Bereich der allgemeinen Wirtschaftskriminalität und der Korruption ein sehr großes Dunkelfeld existiert – etwa 95 Prozent der Fälle geschehen unbemerkt", sagt Wolfgang Lindner, Leiter der Zentralstelle Korruption beim LKA. "Wir wollen mit unserer Seite etwas Licht ins Dunkel bringen." Seit Einführung des Systems im Herbst 2003 haben die Ermittler 65 000 Zugriffe auf die Seite verzeichnet. 1206 Sachverhalte führten schließlich zu Ermittlungen, in 51 Prozent der Fälle eröffnete die Justiz ein Strafverfahren, neun Prozent führten zu einer Verurteilung. Ein Erfolg, findet Lindner. Andere Bundesländer haben deshalb bereits Interesse an der Plattform bekundet. Das LKA NRW habe sich zwar interessiert gezeigt, sagt Lindner, allerdings müsse die Politik entscheiden.

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