Entscheidung des Arbeitsgerichts Kopftuch-Streit endet mit Vergleich

Stuttgart (rpo). Ein ganz unspektakuläres Ende hat der Kopftuch-Streit um eine muslimische Erzieherin in Baden-Württemberg gefunden: Die Stadt Ebersbach an der Fils und die türkische Kinderpflegerin akzeptierten einen vom Arbeitsgericht Stuttgart vorgeschlagenen Vergleich. Grundsätzliche Fragen wurden allerdings nicht entschieden.

Wie eine Gerichtssprecherin mitteilte, zahlt die Stadt der von ihr gekündigten Erzieherin einmalig eine "Sozialabfindung" von 8.000 Euro dafür, dass deren Arbeitsverhältnis zum 31. August beendet wurde. Grundsatzfragen seien in diesem Verfahren nicht geklärt worden, sagte die Gerichtssprecherin.

Die Stadt hatte der muslimischen Erzieherin gekündigt, weil sie bei ihrer Arbeit in einem Kindergarten nicht auf das Tragen eines Kopftuches verzichten wollte. Zur Begründung verwies die Muslimin auf eine stärkere religiöse Bindung nach einer inzwischen geheilten Erkrankung ihrer Tochter.

Die Kündigung beruhte auf einer kurzfristig verabschiedeten Dienstanweisung der Stadt. Darin wurde festgelegt, dass das Tragen eines Kopftuchs ein Verstoß gegen arbeitsvertragliche Regelungen ist. Die Stadt berief sich im Wesentlichen auf die Neutralitätspflicht des Staates und seiner Repräsentanten.

Für Kindergärten gibt es bislang keine entsprechende gesetzliche Regelung in Baden-Württemberg. Die Landesregierung kündigte aber bereits an, für staatliche Kindergärten ein Kopftuchverbot erlassen zu wollen. In den baden-württembergischen Schulen gilt seit 2004 ein gesetzlich festgeschriebenes Kopftuchverbot.

(afp)
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