Gesetz "im Auftrag der Verfassung" Hessen: Kein Kopftuch für Lehrerinnen

Wiesbaden (rpo). Lehrerinnen in Hessen dürfen kein Kopftuch mehr tragen. Das umstrittene Kopftuchverbot ist beschlossen. Der hessische Landtag ging aber noch weiter und verbot es sogar für alle Beamtinnen.

Hessen ist damit nach Niedersachsen, Baden-Württemberg und dem Saarland das vierte Bundesland, das nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts eine gesetzliche Regelung schafft. Mit dem Gesetz "handeln wir im Auftrag unserer Verfassung, denn das islamische Kopftuch steht nicht im Einklang mit den Grundrechten und unserem freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat", erklärte der CDU-Fraktionsvorsitzende im Hessischen Landtag, Franz Josef Jung. FDP und SPD lehnten das Gesetz als zu weit gehend ab.

Das islamische Kopftuch sei nicht Ausdruck des eigenen Glaubens, erklärte der CDU-Fraktionschef. Es symbolisiere vielmehr Unterdrückung und Unfreiheit und stehe für den fundamentalistischen Gottesstaat. "Der Zwang zur Verhüllung, dem muslimische Frauen ausgesetzt sind, das Züchtigungsrecht des Mannes und die Scharia sind mit unserer Verfassung unter keinen Umständen vereinbar", erklärte Jung. Beamtinnen hätten jedoch eine besondere Treuepflicht zum Staat und zur Verfassung.

Auf Antrag der FDP-Fraktion hatte es eine dritte Lesung des Gesetzes geben. Die Liberalen und die SPD haben verfassungsrechtliche Bedenken dagegen. Sie befürworteten zwar das Kopftuchverbot für Lehrerinnen im Unterricht, jedoch nicht für alle Beamtinnen. Der Gesetzentwurf der Landesregierung von Ministerpräsident Roland Koch (CDU) zieht die am weitesten reichenden Konsequenzen aus dem Kopftuchurteil des Bundeverfassungsgerichts (BVG) und ist daher äußerst umstritten. Die Hessen-CDU sieht sich jedoch durch zahlreiche Gerichtsentscheidungen in ihrem Kurs bestätigt.

Das BVG hatte im September 2003 entschieden, dass moslemischen Lehrerinnen nur bei einer klaren gesetzlichen Grundlage das Tragen eines Kopftuchs untersagt werden darf.

(afp)
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