Politik im Hinterzimmer Linke scheitert vorm Bundesverfassungsgericht

Karlsruhe · Politik wird oft im Hinterzimmer gemacht, ein Kompromiss durch vertrauliche Gespräche erzielt. Das ist auch im Vermittlungsausschuss so. Das Verfassungsgericht hat jetzt eine Organklage der Linkspartei abgelehnt, die gefordert hatte, das gesamte System müsse transparenter gestaltet werden.

Hinterzimmer-Politik: Linke scheitert vorm Bundesverfassungsgericht
Foto: dpa, obe cul

Die Rechte der Linken-Bundestagsfraktion sind bei der Suche nach dem Hartz-IV-Kompromiss im Vermittlungsausschuss 2011 nicht verletzt worden. Das hat das Bundesverfassungsgericht am Dienstag entschieden. Die Richter wiesen eine Organklage der Fraktion ab. Die Abgeordneten hatten geklagt, weil sie sich damals übergangen und ihre Rechte verletzt sahen. (Az.: 2 BvE 1/11)

Bei der Kompromisssuche ging es um die Erhöhung der Regelsätze und das Bildungspaket für Kinder. Im Bundesrat war das Vorhaben gescheitert, der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat sollte eine Lösung finden. In einer Arbeitsgruppe dort bekam die Fraktion jedoch erst später einen Platz, in einer informellen Gesprächsrunde gar keinen.

(dpa)
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