Uni-Gutachten zu Plagiatsvorwürfen Guttenberg kann Stellung zu Bericht nehmen

Berlin (RPO). Der frühere Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg akzeptiert die Veröffentlichung des Gutachtens der Universität Bayreuth über seine teils abgeschriebene Doktorarbeit. Guttenbergs Anwälte teilten am Mittwoch in Berlin mit, ihr Mandant stimme der Veröffentlichung des Berichts der zuständigen Kommission zu.

Demonstrationen für und gegen Guttenberg
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Den Anwälten zufolge hat Guttenberg für den Fall, dass die Hochschule ihre Ergebnisse publik macht, weder eine Klage angedroht noch eingereicht. Der CSU-Politiker stehe zu seiner Aussage, an der Aufklärung des Sachverhalts mitwirken zu wollen. Ihr Mandant wende sich nur dagegen, dass Ergebnisse an die Presse lanciert werden, bevor das Verfahren beendet sei.

Der Präsident der Universität Bayreuth, Rüdiger Bormann, begrüßte Guttenbergs Entscheidung. "Dies versetzt uns in die Lage, die Öffentlichkeit und insbesondere die Wissenschaft umfassend zu informieren und das Verfahren transparent darzustellen", sagte Bormann. Guttenberg habe bis zum 26. April Gelegenheit, zu dem möglichen Ergebnis des Kommissionsberichts Stellung zu nehmen.

Die Universität Bayreuth kommt Medienberichten zufolge zu dem Schluss, dass Guttenberg bei seiner Doktorarbeit mit Absicht getäuscht hat. Der frühere Minister, der im März wegen der Affäre zurücktrat, hatte dies stets bestritten.

Inzwischen ist auch die FPD-Politikerin Silvana Koch-Mehrin unter Verdacht geraten: Die Staatsanwaltschaft prüft, inwieweit sie in ihrer Doktorarbeit abgeschrieben hat, ohne dies zu kennzeichnen.

Gutachten wird Anfang Mai erwartet

Guttenberg wurde der Doktortitel wegen offensichtlicher Plagiate in seiner Dissertation bereits aberkannt. Die Universität will ihren Bericht zu dem Fall Anfang Mai veröffentlichen. Die Rechtsanwälte Guttenbergs hatten nach Angaben der Universität Vorbehalte dagegen geäußert und dies mit Persönlichkeitsrechten ihres Mandaten begründet.

Unterdessen verzichtet der Bundestag auf einen Strafantrag gegen Guttenberg. Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) habe den Ältestenrat in seiner letzten Sitzung davon unterrichtet, dass dafür keine Notwendigkeit bestehe, sagte ein Sprecher Lammerts. Guttenberg hatte auch mehrere Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes ohne Nennung der Quelle in seiner Dissertation verwendet.

Lammert hatte im Februar moniert, dies sei ein doppelter Verstoß sowohl gegenüber den Regelungen des Bundestages als auch gegenüber wissenschaftlichen Mindeststandards. Der Bundestag ist als Rechteinhaber der Ausarbeitungen seines Wissenschaftlichen Dienstes berechtigt, bei möglichen Urheberrechtsverstößen einen Strafantrag zu stellen.

Der innenpolitische Sprecher der SDP-Fraktion, Dieter Wiefelspütz, äußerte unterdessen Verständnis für die Entscheidung von Lammert, gegen Guttenberg keinen Strafantrag zu stellen. "Ich kann nachvollziehen, dass der Bundestagspräsident hier nicht noch einmal nachtritt", sagte Wiefelspütz der "Mitteldeutschen Zeitung". Guttenberg sei mit dem Verlust von Amt und Mandat genug gestraft.

(ap/afp/top)
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