Prozess gegen NS-Kriegsverbrecher FBI-Bericht entlastet angeblich Demjanjuk

München (RPO). Der mutmaßliche NS-Kriegsverbrecher John Demjanjuk wird angeblich von einem 26 Jahre alten FBI-Bericht entlastet. Dabei geht es um einen angeblich vom KGB gefälschten Dienstausweis des 91-Jährigen. Dessen Anwalt bemüht sich nun um eine Aufhebung des HAftbefehls.

Der Fall Demjanjuk
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Weil der Bericht aus dem Jahr 1985 den als zentrales Beweismittel geltenden Dienstausweis Demjanjuks als "höchstwahrscheinlich" vom sowjetischen Geheimdienst KGB gefälscht einstufe, beantragte dessen Verteidiger Ulrich Busch am Mittwoch vor dem Landgericht München II die Aufhebung des Haftbefehls gegen den 91-Jährigen.

Außerdem forderte Busch, das Verfahren auszusetzen, und beantragte die Genehmigung, in den USA in den Archiven eigene Nachforschungen zum Fall seines Mandanten anstellen zu dürfen.

Demjanjuk ist in dem seit Ende November 2009 laufenden Prozess der Beihilfe zum Mord in 27.900 Fällen angeklagt; er soll 1943 als KZ-Wächter in Sobibor an der Vernichtung so vieler Juden beteiligt gewesen sein. Die Staatsanwaltschaft forderte in dem zu Ende gehenden Prozess sechs Jahre Haft für Demjanjuk.

Busch sagte der Nachrichtenagentur AFP am Rande des Prozesses zu dem Bericht der US-Bundespolizei FBI: "Wir sind immer der Auffassung gewesen, dass der Dienstausweis eine Fälschung ist. Nun haben wir dazu das Gutachten des FBI." Ihm liege das Gutachten selbst vor.

Trotz der Angaben des FBI rechne er aber damit, dass sein Antrag so wie bisher alle anderen Anträge der Verteidigung vom Gericht abgewiesen wird. "Das Gericht hat sich längst seine Überzeugung gebildet." Er werde bei einer Verurteilung Demjanjuks in die Revision gehen und dann in nächster Instanz diese Beweise wieder vorbringen.

Am Mittwoch hielt ein Teil der Nebenkläger seine Schlussworte, dabei handelte es sich um Angehörige von aus den Niederlanden stammenden und in Sobibor getöteten Juden. Diese zeigten sich nach Ende der Beweisaufnahme überzeugt, dass Demjanjuk in Sobibor KZ-Wächter war und er folglich schuldig sei.

Einer der Nebenkläger nannte es eine "Beleidigung der Opfer", dass der Angeklagte in dem Prozess durchgehend geschwiegen habe. Ein anderer Nebenkläger bezeichnete Demjanjuk als "Teil der Mordmaschinerie der Nazis". Der Mann hatte seine Eltern in Sobibor verloren, die Mutter sei hochschwanger vergast worden.

Nach den Nebenklägern muss Verteidiger Busch noch sein Plädoyer halten. Das Urteil in dem Verfahren soll dann am 12. Mai fallen.

(AFP/csi)
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