Von Bundestag verabschiedet Gesetzespaket entlastet gesetzlich Krankenversicherte

Berlin · Der Bundestag hat ein Gesetzespaket von Gesundheitsminister Jens Spahn verabschiedet, mit dem die Versicherten um rund acht Milliarden Euro entlastet werden. Union und SPD setzen damit zum einen den Koalitionsvertrag um, gehen aber teilweise auch darüber hinaus.

 Gesundheitskarten verschiedener Krankenkassen liegen auf einem Tisch (Symbolbild).

Gesundheitskarten verschiedener Krankenkassen liegen auf einem Tisch (Symbolbild).

Foto: dpa/Jens Kalaene

Das sind die wichtigsten Inhalte des Gesetzespakets von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU):

  • Ab dem 1. Januar 2019 werden die Zusatzbeiträge der Kassen zur Hälfte von den Arbeitgebern beziehungsweise der Rentenkasse übernommen. Bislang wird der Zusatzbeitrag allein von den Beschäftigten und Rentnern getragen. Diese werden durch die Änderung laut Gesetzestext um rund 6,9 Milliarden Euro entlastet - während Arbeitgeber und Rentenversicherung in derselben Höhe belastet werden. Zurzeit beträgt der Zusatzbeitrag im Schnitt 1,0 Prozent des Bruttolohns. Nach Berechnungen des sogenannten Schätzerkreises kann er im nächsten Jahr um 0,1 Prozentpunkte auf 0,9 Prozent sinken. Der allgemeine Beitragssatz von 14,6 Prozent, den sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber ohnehin teilen, bleibt unverändert.
  • Vermögende Kassen werden verpflichtet, ab 2020 innerhalb von drei Jahren ihre Rücklagen soweit abzubauen, dass sie die Ausgaben eines Monats nicht mehr überschreiten. Mit dem Geld können dann die Zusatzbeiträge gesenkt oder zumindest stabilisiert werden. Die Regierung geht hier über den Koalitionsvertrag hinaus. Bevor der Abbau beginnt, soll noch der Finanzausgleich (RSA) zwischen den Kassen reformiert werden. Das Volumen der durch den Abbau-Zwang erzielten Beitragssenkungen ab 2020 wird laut Gesetzentwurf jährlich 500 bis 750 Millionen Euro betragen. Bereits ab dem Bundestagsbeschluss dürfen Kassen, die über mehr als eine Monatsausgabe an Finanzreserven verfügen, den Zusatzbeitrag nicht mehr anheben. Insgesamt verfügten die 110 Kassen zum Halbjahr über Finanzreserven von mehr als 20 Milliarden Euro. Zusammen mit der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds liegen fast 30 Milliarden Euro auf der hohen Kante.
  • Kleinselbstständige und Existenzgründer sind mit den Beiträgen in der gesetzlichen Krankenversicherung häufig überfordert. Für freiwillig versicherte Selbstständige soll die monatliche Mindestbemessungsgrundlage abgesenkt werden. Sie liegt dann 2019 bei 1038 Euro. Die Selbstständigen werden damit den freiwillig gesetzlich versicherten Angestellten gleichgestellt. Das bedeutet, dass sie künftig weniger als die Hälfte ihrer bisherigen Krankenkassenbeiträge zahlen müssen - laut Ministerium sind dies künftig rund 156 Euro statt etwa 360 Euro.
  • Der Aktienanteil an Anlagen, mit denen die Krankenkassen ihre betriebsinternen Altersrückstellungen absichern, wird von zehn auf zwanzig Prozent erhöht. Das soll den Kassen mit Blick auf die anhaltende Niedrigzinsphase Chancen auf höhere Renditen verschaffen.
  • Wenn ein freiwilliges Mitglied in der GKV unbekannt verzogen ist, keine Beiträge mehr bezahlt und sich nicht abmeldet, wird es derzeit obligatorisch zum Höchstbeitrag weiterversichert. Dadurch haben die Kassen in erheblichem Maß fiktive Beitragsschulden angehäuft. Sie sollen verpflichtet werden, die Versicherungsverhältnisse von solchen „passiven“ Mitgliedern zu beenden.
  • Freiwillig Versicherte sind künftig während des Bezugs von Krankengeld oder Mutterschaftsgeld von der Pflicht befreit, Mindestbeiträge zu zahlen. Beiträge werden während dieser Zeit nur auf tatsächliche beitragspflichtige Einnahmen erhoben.
  • Ab Januar wird für Soldaten auf Zeit ein besserer Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung nach Ende ihrer Dienstzeit geschaffen.
(mba/rtr)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort