Auszahlverfahren „fehler- und missbrauchsanfällig“ Lauterbach pocht auf korrekte Auszahlung von Pflege-Boni

Berlin · Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat mögliche Betrugsfälle beim Corona-Bonus für Pflegekräfte verurteilt, zugleich aber den von der Bundesregierung gewählten Weg der Auszahlung verteidigt.

Von Düren nach Berlin: Das ist Karl Lauterbach
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Foto: dpa/Bernd von Jutrczenka

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach pocht auf eine korrekte Auszahlung staatlicher Corona-Boni an Pflegekräfte. Mit der Zahlung wolle der Gesetzgeber seinen Dank und seine Wertschätzung für die Arbeit während der Pandemie ausdrücken, sagte der SPD-Politiker am Donnerstag. Es sei nicht nachvollziehbar, wenn Arbeitgeber das Anliegen torpedierten, indem sie keinen Antrag für ihre Beschäftigten stellten oder Boni gar zu Unrecht selbst einstrichen. „Pflegekräften ihren rechtmäßigen Bonus zu verwehren, ist Betrug.“ Die Pflegekassen müssten Abrechnungen schärfer prüfen.

Nach einem Bericht von WDR, NDR und „Süddeutscher Zeitung“ hat der Bundesrechnungshof mit Bezug auf einen Bonus von 2020 kritisiert, dass das Auszahlverfahren „fehler- und missbrauchsanfällig“ gewesen sei. Viele Einrichtungen hätten keine Auszahlung beantragt, manche hätten die Prämie nicht nur für Beschäftigte, sondern auch für sich selbst geltend gemacht. Einem Bericht des Rechnungshofs zufolge sei zu erwarten, „dass sich damit die Anfälligkeit des bisherigen Verfahrens für Fehler und Missbrauch“ beim Pflegebonus fortsetze.

Im Juni hatte der Bundestag beschlossen, erneut eine Milliarde Euro für einen Corona-Pflegebonus bereitzustellen - je zur Hälfte für Beschäftigte in der Altenpflege und in Krankenhäusern.

 Ein Intensivpfleger ist auf der Covid-19 Intensivstation im Städtischen Klinikum Dresden mit der Versorgung von Corona-Patienten beschäftigt (Archivfoto).

Ein Intensivpfleger ist auf der Covid-19 Intensivstation im Städtischen Klinikum Dresden mit der Versorgung von Corona-Patienten beschäftigt (Archivfoto).

Foto: dpa/Robert Michael

Das Gesundheitsministerium erläuterte grundsätzlich, dass bei der Ausgestaltung der Boni angeknüpft werde an die bewährte Gehaltsauszahlung über den Arbeitgeber. Dies solle den Aufwand für Wirtschaft und Verwaltung gering halten. Der Gesetzgeber müsse davon ausgehen, dass sich Arbeitgeber rechtskonform verhielten. Dies könne Missbrauch in Einzelfällen nicht ausschließen, dieser sei dann strafrechtlich zu ahnden. In den Antragsformularen sei sehr deutlich gemacht worden, dass die Vorauszahlung nur für die Beschäftigten und nicht die Geschäftsführung habe beantragt werden können.

(mzu/dpa)
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