Abstimmung über Grundgesetzänderungen Bundesrat billigt Neuordnung der Bund-Länder-Finanzen

Berlin · Die größte Verfassungsreform der laufenden Legislaturperiode ist unter Dach und Fach: Der Bundesrat stimmte am Freitag für den neuen Bund-Länder-Finanzpakt. Ab 2020 erhalten die Länder mehr Geld, der Bund bekommt dafür mehr Rechte.

 Der Bund-Länder-Finanzpakt wurde einstimmig vom Bundesrat gebilligt.

Der Bund-Länder-Finanzpakt wurde einstimmig vom Bundesrat gebilligt.

Foto: dpa, bvj kde

Nach dem Bundestag hat am Freitag der Bundesrat einstimmig die mühsam ausgehandelte Reform der Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern gebilligt. Für die dafür nötigen Grundgesetzänderungen wurde die erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit deutlich erreicht. Die seit Jahrzehnten umstrittenen Finanzströme zwischen Bund und Ländern werden damit ab 2020 neu geordnet.

Nach der Reform erhalten die Länder dann jährlich 9,75 Milliarden Euro vom Bund — die Summe wird in den Folgejahren weiter steigen. Das ist deutlich mehr Geld als bisher. Der Bund bekommt dafür mehr Eingriffsrechte, etwa bei Fernstraßen, in der Steuerverwaltung und bei Schul-Investitionen. Die neuen Regelungen sollen mindestens bis zum Jahr 2030 gelten.

Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) hatte vor der Abstimmung im Bundesrat für das Vorhaben geworben. Der Föderalismus in der Bundesrepublik habe sich bewährt. Aber auf allen Ebenen müsse immer wieder darüber nachgedacht werden, wie die im Grundgesetz festgeschriebenen gleichwertigen Lebensverhältnisse in ganz Deutschland hergestellt werden könnten. Es gelte, eine optimale Balance zwischen den Aufgaben von Bund und Ländern auszuloten.

(wer/dpa/afp)
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