2006 beschlossenes Gesetz Anti-Terrordatei vor Bundesverfassungsgericht

Karlsruhe · Das Bundesverfassungsgericht wird am Dienstag über die Antiterrordatei verhandeln. Gegen das im Jahr 2006 beschlossene Gesetz hat ein ehemaliger Richter Verfassungsbeschwerde eingelegt.

Die wichtigsten Fragen zur Anti-Terror-Datei
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Die Datensammlung sei verfassungswidrig, weil die Voraussetzungen der Datenspeicherung nicht klar geregelt seien, monierte der Kläger.

Es könnten auch Kontaktpersonen erfasst werden, die selbst keine terroristischen Aktivitäten unterstützten. Außerdem würden erstmals Informationen der Geheimdienste und der Polizei verbunden.

Zu der mündlichen Verhandlung in Karlsruhe werden unter anderen der Präsident des Bundeskriminalamts, Jörg Ziercke, und der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar erwartet. Das Urteil des Ersten Senats wird voraussichtlich in drei Monaten verkündet.

(APD)
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