Zuschuss vom Staat Familien können ab nächster Woche Baukindergeld beantragen

Berlin · 12.000 Euro je Kind: Ab dem 18. September kann das neue Baukindergeld beantragt werden, rückwirkend für Kaufverträge und Hausbauprojekte, die seit Januar vereinbart worden sind.

 Hausbau (Symbolbild).

Hausbau (Symbolbild).

Foto: dpa/Armin Weigel

Familien und Alleinerziehende können das neue Baukindergeld ab dem 18. September bei der KfW Bankengruppe beantragen. Das teilte das Bundesinnenministerium am Donnerstag in Berlin mit. Förderfähig ist der erstmalige Neubau oder Erwerb von Wohneigentum für Familien und Alleinerziehende. Voraussetzung ist, dass mindestens ein Kind unter 18 Jahren im Haushalt lebt. Der Zuschuss in Höhe von 1200 Euro je Kind und pro Jahr wird über 10 Jahre ausgezahlt, also insgesamt 12.000 pro Kind. Damit soll angesichts der angespannten Lage auf dem Wohnungsmarkt für Familien eine Unterstützung beim Kauf oder Bau von Eigentum gewährt werden. Über den gesamten Förderzeitraum werden Kosten von bis zu zehn Milliarden Euro für die Maßnahme erwartet.

Sie ähnelt der früheren Eigenheimzulage, die Ende 2005 ausgelaufen war und zeitweise über elf Milliarden Euro im Jahr kostete. Gewährt wird das Baukindergeld bis zu einer Einkommensgrenze von 75.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen pro Jahr und zusätzlich 15.000 Euro pro Kind - also bis 90.000 Haushaltseinkommen bei einem Kind und 105.000 Euro bei zwei Kindern. Gewährt wird das Baukindergeld rückwirkend ab dem 1. Januar 2018, also für alle seither getroffenen Bau- und Kaufvereinbarungen. „Damit öffnen wir vielen Eltern und ihren Kindern die Tür zu den eigenen vier Wänden“, erklärte Bundesinnen- und -bauminister Horst Seehofer (CSU). „Dies wird auch helfen, Altersarmut vorzubeugen“, meinte er mit Blick auf die Geldanlage.

Wie die KfW mitteilte, soll der Antrag auf Baukindergeld erst nach dem Einzug gestellt werden und die Summe wird dann einmalig im Jahr ausgezahlt. Ingrid Hengster, Vorstandsmitglied der KfW Bankengruppe betonte, damit werde „zur Erhöhung der Wohneigentumsquote in Deutschland beigetragen.“ Alle Informationen finden sich auf einer dafür eingerichteten Internetseite (www.kfw.de/baukindergeld).

Weil die zunächst vereinbarten Mittel nach Berechnungen von Finanzminister Olaf Scholz (SPD) nicht reichen werden, hatten Scholz und Seehofer eine Förder-Deckelung auf 120 Quadratmeter Wohnfläche vereinbart. Das bedeutete, dass eine vierköpfige Familie nur dann den Bau- oder Kaufzuschuss von 12.000 Euro pro Kind bekommen sollte, wenn die Immobilie oder das Haus nicht mehr Quadratmeter hat. Da bereits einige Familien in Erwartung der Zulage Kaufverträge für größere Wohnungen unterschrieben hatten, kam es zu scharfen Protesten. Um die Geldsumme halbwegs einzuhalten, wurde stattdessen die Frist für Anträge begrenzt: Nur für Kauf- und Bauverträge, die zwischen dem 1. Januar 2018 und 31. Dezember 2020 abgeschlossen werden, gibt es Geld.

Die Union hatte auf die Zulage gepocht, sie will damit jungen Familien unter die Arme greifen, um sich den Traum von den eigenen vier Wänden zu verwirklichen. Zähneknirschend hatte die SPD dem im Februar in den Koalitionsverhandlungen zugestimmt - denn auch die Arbeitnehmer mit geringem Einkommen, die sich trotzdem keine Wohnung kaufen können, zahlen die Leistung über ihre Steuern indirekt mit.

Die Opposition sieht das Projekt kritisch. So hatte FDP-Chef Christian Lindner gefordert, dass der Staat besser einen Freibetrag bei der Grunderwerbsteuer schaffen soll - statt einer teuren neuen Subvention. Denn die hohen Kaufnebenkosten fressen angesichts der hohen Immobilienpreise auch einen Großteil des Baukindergeldes auf.

(wer/dpa/AFP)
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