Baukindergeld wird befristet Regierung nimmt Anträge nur bis Ende 2020 an

Berlin · Wer den staatlichen Zuschuss von 1200 Euro pro Kind und Jahr erhalten will, muss sich sputen: Die Regierung will nur bis Ende 2020 Anträge annehmen. Familien werden ab 2019 zusätzlich um zehn Milliarden Euro pro Jahr entlastet.

 Ein Arbeiter geht über die Baustelle eines zukünftigen Wohnhauses.

Ein Arbeiter geht über die Baustelle eines zukünftigen Wohnhauses.

Foto: dpa/Sina Schuldt

Trotz des andauernden, erbitterten Asylstreits zwischen CDU und CSU ist den Koalitionsspitzen eine Einigung über strittige Fragen beim Baukindergeld und anderen Maßnahmen zur Ankurbelung des Wohnungsbaus gelungen. Familien, die ein Eigenheim erwerben wollen, sollen den staatlichen Zuschuss von 1200 Euro pro Kind und Jahr nur dann erhalten, wenn sie ihn bis Ende 2020 beantragt haben. Durch diese Befristung will die Koalition das Ausufern der Kosten vermeiden. Das Baukindergeld soll auch rückwirkend für Ersterwerbe ab dem 1. Januar 2018 gelten und über einen Zeitraum von zehn Jahren gewährt werden. Die Einkommensgrenze für die Förderung liegt bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von 75.000 Euro pro Jahr plus 15.000 Euro pro Kind. Nach Daten des Bundesfinanzministeriums erfüllen nur vier Prozent der Familien diese Kriterien nicht, weil sie über höhere Haushaltseinkommen verfügen.

Im Koalitionsvertrag hatten Union und SPD für die Wohnraumförderung insgesamt in dieser Legislaturperiode zwei Milliarden Euro veranschlagt. Auf diesen Rahmen bestand Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) in den Verhandlungen. Da das Baukindergeld drohte, den Rahmen zu sprengen, hatte sich Scholz mit Bauminister Horst Seehofer (CSU) zunächst darauf geeinigt, die Förderung nur für alle Eigenheime bis 120 Quadratmeter zu gewähren. Dies war auf großen Unmut in der CDU und auch in der CSU-Landesgruppe gestoßen. Die Koalitionsspitzen verzichteten deshalb auf die Flächenbegrenzung und einigten sich statt dessen auf die zeitliche Befristung bis Ende 2020.

Der Hauseigentümerverband Haus & Grund bezeichnete die Befristung des Baukindergeldes bis Ende 2020 als „bitteren Wermutstropfen“ für Familien. Sein Verband begrüße zwar die endgültige Einigung auf das Baukindergeld, sagte der Präsident des Verbandes Haus & Grund, Kai Warnecke. „Allerdings haben die Diskussionen in den vergangenen Wochen zu großer Verunsicherung bei Kaufwilligen geführt“, erklärte Warnecke. „Die zeitliche Befristung ist ein bitterer Wermutstropfen“, erklärte der Hauseigentümer-Chef. „Umso wichtiger ist es, dass schnell andere Instrumente zur Eigentumsförderung angekurbelt werden“, sagte er. „Die Erwerbsnebenkosten und darunter an erster Stelle die Grunderwerbsteuer müssen dringend gesenkt werden“, forderte Warnecke. Grüne und Linke kritisierte, dass die Koalition nur den Immobilienerwerb fördere, nicht aber die Mieter. Dadurch würden Vermögende bevorzugt.

Der Wohnungsbau soll durch weitere Maßnahmen angekurbelt werden, wie es in einem Beschlusspapier der Koalitionsspitzen von Dienstagnacht heißt. Ab 1. September 2018 bis 31. Dezember 2021 werde für Investoren im frei finanzierten Wohnungsbau zusätzlich zur linearen Abschreibung eine steuerliche Sonderabschreibung von fünf Prozent pro Jahr eingeführt. Davon erhofft sich die Koalition einen Investitionsschub. Zudem will sie zur Förderung des sozialen Wohnungsbaus im Jahr 2019 zusätzlich 500 Millionen Euro bereitstellen. Bisher schon hatte sie Koalitionsvertrag vorgesehen, den sozialen Wohnungsbau bis 2021 mit zusätzlich zwei Milliarden Euro zu fördern. Die Städtebauförderung soll ab 2019 auf dem hohen Niveau von 2018 stabilisiert werden.

Familien mit kleinen und mittleren Einkommen werden allerdings ab 2019 von dem Zehn-Milliarden-Euro-Entlastungspaket besonders profitieren, das die Regierung am Mittwoch auf den Weg brachte. Das Kindergeld soll demnach ab 1. Juli 2019 um zehn Euro pro Kind und Monat und der Kinderfreibetrag entsprechend für 2019 und 2020 um je 192 Euro auf dann 7812 Euro im Jahr angehoben werden. Zudem werden die Steuerzahler 2019 durch die Anhebung des Grundfreibetrag und eine leichte Rechtsverschiebung im Steuertarif entlastet. Nach Berechnungen des Steuerzahlerbundes hat eine vierköpfige Familie mit 45.000 Euro Jahreseinkommen damit im kommenden Jahr 220 Euro mehr zur Verfügung.

Die Entlastungen sollen auch helfen, das Armutsrisiko von Kindern zu verringern. Einer Studie der Bertelsmann Stiftung zufolge, ist dieses Risiko dann signifikant höher, wenn die Mütter nicht erwerbstätig sind.

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