Stichwort Bundesausschuss

Der Gemeinsame Bundesausschuss ist das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen. Er bestimmt in Form von Richtlinien den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung. Darüber hinaus beschließt er Maßnahmen der Qualitätssicherung für den ambulanten und stationären Bereich des Gesundheitswesens.

Die Stiftung Patientenschutz hat jetzt Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland eingereicht, um Mitglied im Gemeinsamen Ausschuss zu werden. Das Bundesgesundheitsministerium hat den Antrag abgelehnt. Begründung: Die Stiftung engagiere sich nicht nur für Patienten, sondern auch für Menschen, die aus wirtschaftlichen Gründen hilfsbedürftig seien.

(RP)
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