Berlin Adoptiveltern wollen auch bei Rente gleiche Rechte

Berlin · Eltern von Adoptivkindern fühlen sich bei der Rente benachteiligt. Seit 1. Juli gilt die verbesserte Mütterrente für Frauen, die vor 1992 ihre Kinder geboren haben. Die für die Mütterrente entscheidenden Kindererziehungszeiten gelten ab der Geburt eines Kindes. Adoptierte Kinder kommen aber oft erst später in ihre neuen Familien. Deren Mütter gehen deshalb häufig leer aus.

"Das ist ein Nachteil für Adoptiveltern", sagt Carmen Thiele vom Bundesverband der Pflege- und Adoptiveltern in Berlin. In dem Verband sind bundesweit 2000 Eltern organisiert. Jährlich finden in Deutschland derzeit zwischen 1500 und 1700 Kinder in fremden Familien ein neues Zuhause. "Das Hauptproblem ist, dass für die Rentenversicherung nur das Geburtsdatum des Kindes zählt", erklärt Thiele. Die Regelung entspreche nicht der Lebenswirklichkeit von Adoptiveltern. Ein Beispiel: Die Mutter eines Adoptivkindes aus Rheinland-Pfalz hat in den 60er Jahren ein Kind mit dreieinhalb Jahren bei sich aufgenommen, das von der leiblichen Mutter vernachlässigt worden war. "Wenn diese Frau jetzt dafür seit 1. Juli mehr Mütterrente bekommt, macht mich das schon zornig", sagt die Adoptivmutter.

Die Kindererziehungszeiten, die für die Rente zählen, werden per Stichtag zugestanden. Für vor 1992 geborene Kinder werden seit 1. Juli die ersten 24 Monate ab der Geburt angerechnet. Das entspricht zwei Rentenpunkten - insgesamt monatlich 56,28 Euro pro Kind. Für Kinder, die nach 1992 geboren sind, werden 36 Monate berücksichtigt (84,42 Euro pro Monat). Für Adoptiveltern gilt deshalb: Kommt das Kind mit drei Jahren oder später in die neue Familien, werden den neuen Müttern gar keine Kindererziehungszeiten angerechnet.

(rl)
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