Udo Jürgens

Sänger Udo Jürgens ist nicht der Vater der 39-Jährigen, die gegen ihn in dieser Frage geklagt hat. Auch der am 20. Dezember abgelegte zweite Vaterschaftstest sei negativ, teilte das Züricher Medienbüro des 77-Jährigen mit.

Eine erste DNA-Analyse war von der Klägerin angefochten worden. Deswegen hatte das Amtsgericht Dieburg einen zweiten Test beschlossen. "Ich bin froh, dass sich endlich Klarheit ergeben hat", sagte Jürgens dem Schweizer Boulevardblatt "Blick". Das Verfahren läuft seit Juli 2011. Foto: dpa

(RP)
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