Zurwehme mit "klassisch krimineller Biographie" Mit zwölf Jahren erstmals vor Gericht

Düsseldorf (AP). Im Alter von zwölf Jahren stand Dieter Zurwehme erstmals vor Gericht. Der Junge hatte versucht, ein 15-jähriges Mädchen auszurauben. Wegen Diebstahls und Unterschlagung wurde er zu einer Jugendstrafe verurteilt, doch konnte der 1941 in der ostwestfälischen Gemeinde Ottbergen bei Höxter geborene Zurwehme wenig später fliehen. Psychologen und Kriminologen bescheinigen dem Gewaltverbrecher eine "klassische kriminelle Biographie".

Nach seiner Flucht schloss sich der junge Zurwehme der französischen Fremdenlegion an. Doch flogen von ihm gemachte falsche Altersangaben auf, und er musste die Legion wieder verlassen. Aus Geldmangel überfiel der außerehelich geborene Zurwehme 1972 ein Immobilienbüro und erstach eine Mitarbeiterin mit fünf Stichen in den Hals, als diese zu schreien anfing. Für diese Tat und zwei Vergewaltigungen wurde Zurwehme 1974 zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Schwurgericht erklärte, die Taten seien "geprägt von einem hohen Maß an Niederträchtigkeit und Gefühlsrohheit". Zurwehme habe "gnadenlos getötet".

Nach 20 Jahren Haft kam der Gewaltverbrecher nach Angaben des nordrhein-westfälischen Justizministers Jochen Dieckmann im Oktober 1995 in der JVA Bielefeld-Senne in den offenen Vollzug. Zur Frage seiner Eignung für den offenen Vollzug sei der im Gefängnis als "strebsamer Einzelgänger" geltende Zurwehme in Werl von einer externen psychiatrischen Gutachterin untersucht worden, sagte Dieckmann. Diese habe damals keine ernsthaften Bedenken gegen die Verlegung in den offenen Vollzug gehabt.

Schon ein Jahr später widerrief die Gefängnisleitung vorübergehend die Genehmigung für Ausgänge und Tagesurlaube. Bei therapeutischen Gesprächen seien "risikobehaftete Erklärungen" des Gefangenen registriert worden, hieß es damals. Als Beispiele nannte das Nachrichtenmagazin "Der Spiegel", Zurwehme habe in Gesprächen über die Möglichkeit von Vergewaltigungen gesprochen und darüber, vom Ausgang nicht in die Haftanstalt zurückzukehren. Den Antrag auf eine vorzeitige Entlassung lehnte das Landgericht Bielefeld im August vergangenen Jahres mit der Begründung ab, Zurwehme sei nach wie vor "nicht in der Lage, Schwierigkeiten und Belastungen zu erfassen und zu beherrschen".

Inzwischen hatte der Gewaltverbrecher als Koch in einem Bielefelder Restaurant angefangen. Die Ausbildung hatte er während der Haftzeit absolviert. Am 2. Dezember 1998 kehrte der bei einem strengen Ziehvater aufgewachsene Zurwehme nicht in die Haftanstalt zurück. Damals erklärte die Gefängnisleitung, die "Entweichung" sei offenbar "eine Kurzschlusshandlung" nach einem Streit mit dem Chef des Restaurants gewesen. Nach seiner Flucht soll Zurwehme weitere Straftaten begangen haben. Unter anderem wird ihm der vierfache Mord von Remagen zur Last gelegt.

(RPO Archiv)
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