Maus enthauptet – mit 180 Arbeitsstunden bestraft

Brisbane (dapd). Eine Australierin muss 180 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten, weil sie gegen das Gesetz der Tierquälerei verstoßen hat. Das entschied ein Gericht in Brisbane.

Die 23- Jährige filmte sich dabei, wie sie einer Maus den Kopf abtrennte – und lud das Video anschließend unter einem Pseudonym bei Facebook hoch. Nach dem im australischen Staat Queensland geltenden Gesetz gegen Tierquälerei hätte sie zu zwei Jahren Haft verurteilt werden können.

(RP)
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