Maus enthauptet – mit 180 Arbeitsstunden bestraft
Brisbane (dapd). Eine Australierin muss 180 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten, weil sie gegen das Gesetz der Tierquälerei verstoßen hat. Das entschied ein Gericht in Brisbane.
16.07.2011
, 02:30 Uhr
Die 23- Jährige filmte sich dabei, wie sie einer Maus den Kopf abtrennte – und lud das Video anschließend unter einem Pseudonym bei Facebook hoch. Nach dem im australischen Staat Queensland geltenden Gesetz gegen Tierquälerei hätte sie zu zwei Jahren Haft verurteilt werden können.