Messerattacke in Chemnitz Asylverfahren gegen Verdächtigen läuft noch

Chemnitz · Nach der tödlichen Messerattacke in Chemnitz wurden zwei Personen festgenommen. Der Iraker war nach Angaben des sächsischen Innenministeriums in Deutschland nicht geduldet.

 Blumen und Kerzen erinnern an die tödliche Messerattacke in Chemnitz. (Symbolfoto)

Blumen und Kerzen erinnern an die tödliche Messerattacke in Chemnitz. (Symbolfoto)

Foto: AP/Jens Meyer

Damit widersprach das Ministerium anderslautenden Meldungen in Medien. Nach den Unterlagen der Landesdirektion Sachsen sei noch ein Asylverfahren des Mannes beim Bundesamt für Migration (Bamf) anhängig. Der Iraker habe seit Oktober 2015 in Sachsen gelebt. Den ersten Antrag habe das Bamf im März 2017 als unzulässig abgelehnt. Rechtsmittel gegen diese Entscheidung seien aber erfolgreich gewesen, weshalb es ein neues Verfahren gab.

Am Donnerstag waren Meldungen veröffentlicht worden, wonach die Abschiebung des Irakers schon im Mai 2016 für zulässig erachtet wurde. Nach Recherchen der „Welt“ und der „Nürnberger Nachrichten“ ließ das Bamf die Rückführung des Mannes aber verstreichen, der bereits vor seiner Einreise in Deutschland Asyl in Bulgarien beantragt hatte. Die beiden Zeitungen bezogen sich auf Angaben des Verwaltungsgerichtes Chemnitz.

„Vollzogen wurde die Abschiebung in der Folgezeit jedoch
nicht, weshalb die Überstellungsfrist von sechs Monaten ablief
und das Bundesamt verpflichtet war, erneut über den Asylantrag
zu entscheiden“, wurde der Sprecher zitiert. Das Bamf wollte sich aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht zu dem Fall äußern, hieß es. Das Verwaltungsgericht in Chemnitz war für eine Klarstellung zunächst nicht erreichbar.

(ubg/dpa)
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