Wissenschaftler muss Betrag zurückzahlen Professor: Habe 25.000 Euro-Geldeingang nicht bemerkt

Göttingen · Urteil in Göttingen: Ein Hochschullehrer hat 25.000 Euro, die irrtümlich auf seinem Konto gelandet waren, für sich behalten und nicht an das Land Niedersachsen zurückgezahlt.

Der Professor habe "grob pflichtwidrig" gehandelt, entschied das Verwaltungsgericht Göttingen in einem jetzt bekanntgewordenen Urteil. Er muss das Geld zurückzahlen (Az: 4 A 32/13). Bei der Summe handelte es sich um Beihilfe zu Krankenkosten. Der Professor hatte 2006 ein Rezept über 50,52 Euro eingereicht. Bei der Eingabe in das Computersystem der Beihilfestelle wurde dann ein Fehler gemacht, so dass sich der Betrag auf 50 352 Euro erhöhte.
50 Prozent davon, gut 25.000 Euro, wurden auf das Konto des Wissenschaftlers überwiesen.

Als der Irrtum Jahre später entdeckt wurde, forderte die Oberfinanzdirektion den Professor zur Rückzahlung auf. Der Beamte weigerte sich mit der Begründung, ihm sei kein derartiger Überweisungsbetrag aufgefallen. Kontoauszüge besitze er nicht mehr.

Beim Gericht hatte er damit keinen Erfolg. Dass er den Geldeingang nicht bemerkt haben will, sei "noch nicht einmal im Ansatz glaubhaft", heißt es im Urteil. Nach einer Einschätzung der Staatsanwaltschaft Göttingen ist das Verhalten des Professors zwar unkorrekt, aber nicht strafbar.

(dpa)
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