Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Fixierung von Psychiatriepatienten muss richterlich genehmigt werden

Karlsruhe · Bislang hatten nur drei Bundesländer - darunter NRW- bei der Fixierung von Psychiatriepatienten einen Richtervorbehalt vorgesehen. Nun sieht das Bundesverfassungsgericht dies als für alle verpflichtend an.

 Eine mit einem Textilband festgebundene Hand eines Patienten (Symbolfoto).

Eine mit einem Textilband festgebundene Hand eines Patienten (Symbolfoto).

Foto: dpa/Hans-Jürgen Wiedl
(das/AFP/dpa/KNA)
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