Nach Gerichtsurteil Niederländische Regierung kämpft für Ausgangssperre

Den Haag · Die nächtliche Ausgangssperre in den Niederlanden sorgt für viel Unmut bei der Bevölkerung. Ein Verwaltungsgericht hatte sie für unrechtmäßig erklärt. Jetzt setzt die Regierung viele Hebel in Bewegung, um sie weiter aufrecht zu halten.

 Die Anführer der Corona-Protestgruppe in den Niederlanden im Gerichtssaal.

Die Anführer der Corona-Protestgruppe in den Niederlanden im Gerichtssaal.

Foto: dpa/Remko De Waal

Die niederländische Regierung setzt sich mit aller Macht sowohl im Parlament als auch vor Gericht für die Aufrechterhaltung der Ausgangssperre als Maßnahme gegen die Corona-Pandemie ein. Vor dem Berufungsgericht forderte der Anwalt des Staates am Freitag in Den Haag, dass das richterliche Verbot der Maßnahme aufgehoben werde. Die Ausgangssperre sei „dringend notwendig“, um die Verbreitung von Virus-Mutanten einzudämmen. Zugleich war die Erste Kammer des Parlamentes zu einer Dringlichkeitssitzung zusammengekommen, um über ein neues Notgesetz zu entscheiden. Das Urteil des Gerichts soll am 26. Februar bekannt gegeben werden.

Die Ausgangssperre, die bereits seit Mitte Januar gilt und bis zum 2. März verlängert wurde, war in dieser Woche überraschend zum akuten Problem für die Regierung geworden. Ein Verwaltungsgericht hatte sie für unrechtmäßig erklärt und damit einer Klage der Corona-Protestgruppe „Viruswahrheit“ recht gegeben. Die Regierung hatte sich auf ein Gesetz für Notlagen berufen. Doch nach Ansicht des Gerichts gab es keine akute Notlage - wie etwa einen Deichdurchbruch, bei dem sofort gehandelt werden müsse. Die Maßnahme bedeute auch einen schweren Eingriff in das persönliche Leben der Bürger. Die Regierung legte Berufung ein.

Am Freitag aber sollte die Erste Kammer des Parlamentes über ein Notgesetz entscheiden. Das war bereits im Eilverfahren am Vorabend von der Zweiten Kammer angenommen worden. Danach wird die Ausgangssperre nach dem Corona-Gesetz geregelt. Sollte auch die Erste Kammer zustimmen, wäre die Sperrstunde gesichert - auch bei einem anderen Urteil des Berufungsgerichts.

(june/dpa)
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