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Einsatz im Rhein-Kreis Notfallsanitäter im Kreis begrüßen neues Gesetz

Rhein-Kreis · Bundestag hat gehandelt – nun dürfen Hilfskräfte bis zum Eintreffen des Notarztes invasive medizinische Eingriffe ausüben. Hermann Gröhe MdB: „Eine gute Nachricht.“

 Rettungssanitäter Heiko Kraus von den Johannitern legt dem „Unfallopfer“ eine Vernebelungsmaske an.

Rettungssanitäter Heiko Kraus von den Johannitern legt dem „Unfallopfer“ eine Vernebelungsmaske an.

Foto: Melanie Zanin (MZ)

Intravenös einen Zugang legen und eine Glukoselösung spritzen – diese Maßnahmen wendet Heiko Kraus im Notfall bei einem Diabetes-Patienten mit Unterzuckerung an. Kraus ist kein Arzt, sondern Rettungssanitäter und Leiter der Rettungswache der Johanniter in Neuss-Mitte. Bislang haben Notfallsanitäter diese und andere medizinische Handgriffe, unter anderem das Verabreichen von Notfallmedikamenten, bevor der Notarzt eintrifft, in einer rechtlichen Grauzone ausgeübt. Jetzt hat der Bundestag das „Gesetz zur Reform der Medizinischen Assistenzberufe“ (MTA-Gesetz) verabschiedet und damit auch eine Änderung des Notfallsanitätergesetzes.

„Bis zum Eintreffen des Notarztes dürfen Notfallsanitäter künftig bei Lebensgefahr invasive medizinische Maßnahmen anwenden, die sie beherrschen“, fasst Marc Zellerhoff, Ärztlicher Leiter des Rettungsdiensts im Rhein-Kreis, zusammen. Das betrifft in der Praxis vor allem das Legen eines Zugangs und das Verabreichen von Medikamenten. „Das Gesetz ist eine gute Sache“, sagt Kraus. In der Praxis werde sich für die Notfallsanitäter im Rhein-Kreis jedoch nicht allzu viel ändern. „Schon seit 1998 werden Notfallsanitäter von Ärzten zur Ausführung erweiterter Versorgungsmaßnahmen geschult und zertifiziert und setzen diese Maßnahmen selbständig um“, erklärt er. „Wichtig für unsere Notfallsanitäter ist, dass sie diese Maßnahmen nun durchführen dürfen ohne Strafen befürchten zu müssen“, sagt Marc Dietrich, Geschäftsführender Vorstand des DRK Kreisverbands. „Dadurch können wir schneller und mit besserem Gewissen handeln.“ Häufig treffen die Notfallsanitäter vor dem Notarzt am Ort des Geschehens ein und oftmals entscheiden Minuten über Leben und Tod. Bislang befanden sich die Notfallsanitäter in solchen Situationen in einem echten Dilemma, erklärt Dietrich. Lebensrettende oder schmerzlindernde Maßnahmen nicht durchzuführen wäre unterlassene Hilfeleistung; führten sie medizinische Maßnahmen, die eigentlich nur Ärzten vorbehalten seien, aber durch, konnten sich die rund 60 Notfallsanitäter des DRK lediglich auf den „rechtfertigenden Notstand“ berufen. „Notfallsanitäter müssen häufig in Sekundenbruchteilen Entscheidungen treffen. Ohne rechtliche Absicherung bedeutet das eine enorme psychische Belastung“, sagt Dietrich.

Rettungsdienste im Rhein-Kreis haben den Neusser Bundestagsabgeordneten Hermann Gröhe daher immer wieder auf das Problem angesprochen. „Es ist gut, dass die Rettungssanitäterinnen und –sanitäter bei ihrer wichtigen Arbeit künftig endlich Rechtssicherheit haben“, sagt Gröhe. Jedoch sorgt der Gesetzestext auch für Verunsicherung bei den Betroffenen: „Was es genau bedeutet, eine Maßnahme zu beherrschen, bleibt unklar“, bemerkt Dietrich. „Eine Narkose beherrscht man nach 500-maligem Anwenden, aber wie sieht das sonst aus?“, bemerkt Zellerhoff. „Aufgrund dieser Unklarheit ist fraglich, ob das Gesetz einen großen Fortschritt darstellt.“

Durch Schulungs- und Zertifizierungsangebote hat sein Team die Kompetenz der Notfallsanitäter in den vergangenen Jahren Schritt für Schritt erweitert. „Unsere Notfallsanitäter erlernen diese invasiven medizinischen Tätigkeiten, üben sie und wenden sie selbstverständlich in Notfällen an“, erklärt er. In 30 Schulungsstunden pro Jahr müssen Notfallsanitäter ihr Wissen ständig auffrischen. Seit drei Jahren müssen Notfallsanitäter eine dreijährige Ausbildung absolvieren. Seit 2001 fahren ein Rettungstransportwagen und ein Notarzteinsatzfahrzeug unabhängig voneinander zur Einsatzstelle, weshalb die Sanitäter dann nicht selten vor dem Notarzt eintreffen und handeln müssen.

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