Wegen steigender Corona-Zahlen Kassenärzte wollen Krankschreibungen wieder per Telefon ermöglichen

Berlin · Schon im Frühjahr hat die Krankschreibung per Telefon die Praxen der Kassenärzte entlastet. Sie setzen sich nun dafür ein, dies wegen der steigenden Corona-Zahlen auch im Herbst und Winter wieder zu ermöglichen.

 Bei steigenden Infektionszahlen sollen Sonderregeln für Patienten auch regional ermöglicht werden - etwa Krankschreibungen per Telefon ohne Praxisbesuch.

Bei steigenden Infektionszahlen sollen Sonderregeln für Patienten auch regional ermöglicht werden - etwa Krankschreibungen per Telefon ohne Praxisbesuch.

Foto: dpa/Arno Burgi

Die Kassenärzte machen sich angesichts steigender Corona-Infektionszahlen dafür stark, im Herbst und Winter auch wieder Krankschreibungen per Telefon zu ermöglichen. „Dieses Instrument hat die Praxen bereits im März und April erheblich entlastet“, sagte der stellvertretende Vorstandschef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Stephan Hofmeister, am Mittwoch. Damit könne man schneller agieren, wenn es regional hohe Corona-Fallzahlen und Überschneidungen mit Symptomen von Grippe- und Erkältungskrankheiten gebe.

KBV-Chef Andreas Gassen sagte, die Praxisteams stünden bereit, auch die kommenden Wochen und Monate zu meistern. „Es gibt viele Möglichkeiten, die wir einsetzen können: Fiebersprechstunden, Schwerpunktpraxen oder auch eigenständige Covid-19-Einrichtungen.“ Über passgenaue Lösung sollte regional entschieden werden. „Die Anforderungen und Behandlungsoptionen in der ländlichen Fläche stellen sich anders dar als in der Großstadt“. Gassen betonte: „Schon jetzt werden 19 von 20 Covid-19-Patienten ambulant behandelt.“

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) von Ärzten, Kliniken und Krankenkassen hat bereits in einem Grundsatzbeschluss festgelegt, dass bei steigenden Infektionszahlen Sonderregeln für Patienten auch regional ermöglicht werden sollen - etwa Krankschreibungen per Telefon ohne Praxisbesuch. Konkrete Ausnahmeregelungen, die räumlich und zeitlich begrenzt sind, muss der G-BA dann aber noch gesondert beschließen.

(lha/dpa)
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